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Wie das Gastgewerbe wieder in die Normalität zurückkehren soll


Link [2022-01-26 10:34:58]



Die wirtschaftliche Lage sieht gar nicht einmal so zappenduster aus. Sie sieht sogar recht gut aus. Die Arbeitslosenquote liegt bei 5,2 Prozent und damit auf Vorkrisenniveau. Die ADEM verzeichnet eine Rekordzahl von offenen Stellen, die nicht immer besetzt werden können. Auch die Zahl der Hilfsanträge von notleidenden Betrieben ist stark zurückgegangen. All das nimmt die Regierung zum Anlass, auch ihre Finanzhilfen und die Sonderregeln zur Kurzarbeit langsam aber sicher zurückzunehmen. Dieses „Phasing out“ soll bis zum Juni durchgeführt werden. Zur Erinnerung: Die Politik hatte in der sanitären Krise Maßnahmen getroffen, die den Arbeitsalltag stark eingeschränkt bzw. ein Wirtschaften zeitweise unmöglich gemacht hatten. Besonders das Gaststättengewerbe und die Eventbranche erlebten über Wochen einen Totalausfall. Um dies abzufedern, wurden zum einen Hilfsgelder bereitgestellt und zum anderen Sonderregeln für die Kurzarbeit getroffen. Empfindliche Branchen („Secteurs vulnérables“) konnten sie in Anspruch nehmen. Diese hatten vor der Krise keinen Zugang zur Kurzarbeit. Ab Juli soll das wieder so sein. Diese Sonderregel galt für die Mitglieder einer Reihe von Branchenverbänden und alle Betriebe des Gaststättengewerbes, erklärte Wirtschaftsminister Franz Fayot. Bis zum 1. Juli 2022 soll diese Sonderregelung nun „progressiv auslaufen“, wie der Wirtschaftsminister erklärte. „Langsam, aber sicher müssen wir wieder zu einer Normalität kommen“, so Fayot. ... Artikel ansehen

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