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Verfassungsreform / Nur 1.652 gültige Unterschriften: Bürgerinitiative scheitert mit Referendumsantrag


Link [2022-04-07 18:53:53]



25.000 Unterschriften müssen in Luxemburg gesammelt werden, um per Bürgerinitiative ein Verfassungsreferendum zu erwirken. Eine Bürgerinitiative hat genau das nach der ersten Abstimmung zu den Kapiteln I, II, III, V, VII, VIII, IX, X, XI und XII im Parlament getan. Seitdem Premierminister Xavier Bettel (DP) den Antrag am siebten Februar für zulässig erklärt hat, konnten jedoch nur 1.655 Unterschriften gesammelt werden. Drei dieser Unterschriften wurden zudem als ungültige Eintragung abgewiesen. Ein Referendum wird es aufgrund dieser Bürgerinitiative nun also nicht geben. Das Ergebnis der Auszählung kann von jedem Wähler innerhalb von fünf Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg, Mémorial A, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochten werden. Der Antrag auf ein Verfassungsreferendum wird nach Artikel 114 der Luxemburger Verfassung geregelt. Demnach müssen spätestens zwei Monate nach der ersten Lesung durch die Chamber 25.000 Unterschriften abgegeben werden, um ein Verfassungsreferendum zu erwirken. Entsprechende Listen liegen in den Gemeinden aus. Sollten 25.000 Unterzeichner ein Referendum fordern, muss dieses innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden. Fällt ein regulärer Wahltermin in diesen Zeitraum, kann das Referendum um weitere sechs Monate hinausgeschoben werden. Der nun erfolglose Antrag ist bereits der zweite, der an der 25.000 Unterschriften-Hürde gescheitert ist. Ein erster... Artikel ansehen

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