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Verfassungsexperte / Wie das Parlament im „Fall Dieschbourg“ in die Rolle der Staatsanwaltschaft schlüpfen muss


Link [2022-04-26 09:19:51]



Was war passiert? Am letzten Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft die Ergebnisse ihrer vorläufigen Ermittlungen in der Sache „Gaardenhaischen“ an den Präsidenten der Abgeordnetenkammer weitergeleitet und bekannt gegeben: „Gemäß Artikel 82 und 116 der Verfassung hat nur die Abgeordnetenkammer das Ermessen, ein Mitglied der Regierung anzuklagen.“ Was bedeutet das? Unter gewöhnlichen Umständen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Beschuldigten. In diesem Fall war die Angeklagte jedoch eine Ministerin. Der frühere Abgeordnete und Verfassungsexperte Alex Bodry erklärt, dass in diesem Fall nicht die Staatsanwaltschaft Anklage erheben kann, sondern das Parlament. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Vorermittlung abgeschlossen und die Unterlagen an das Parlament weitergegeben. Hier hört der Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft auf. Der Ball liegt bei den Abgeordneten, wie Bodry im Gespräch mit dem Tageblatt erläutert. „Die Staatsanwaltschaft drückt keine Meinung darüber aus, dass die Sache vor Gericht soll. Das ist nicht ihre Aufgabe. Sie reicht nur die Ergebnisse ihrer Vorermittlung weiter“, erklärt Bodry. Er sieht aber ein großes Problem – einen „Schönheitsfehler“. Die Staatsanwaltschaft hat die Ministerin Carole Dieschbourg nicht zu den Vorwürfen befragt. Offenbar hat der „Parquet“ die Verfassungstexte so ausgelegt, dass er Dieschbourg nicht befragen darf. Für eine Anklageerhebung müssten aber normalerweise beide Seiten gehört worden sein. „In meinen Augen ist... Artikel ansehen

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