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Verfassungsexperte Bodry zur Reise des Großherzogs: „Regierung muss alles absegnen“


Link [2022-02-10 10:32:19]



Die Visite von Großherzog Henri beim chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping hat in Luxemburg eine erregte Debatte ausgelöst. Wie ist die Visite des Luxemburger Staatschefs, der Aussagen der Regierung zufolge als Privatperson und IOC-Mitglied in China war, zu bewerten? Kann Großherzog Henri die Einladung des chinesischen Staatspräsidenten überhaupt als Privatmann wahrnehmen, oder ist der politische Kontext und somit seine repräsentative Funktion einem solchen Besuch inhärent? Verfassungsexperte Alex Bodry ruft eine ältere Jurisprudenz im Rechtsstreit zwischen der ehemaligen Ministerin Madeleine Frieden-Kinnen gegen das Tageblatt in Erinnerung (siehe Infobox). In seinem Urteil schrieb das Gericht: „le ministre reste en charge de son service, même en faisant au pays un séjour de récréation […]“. „Der Urteilsspruch von damals sagt, dass ein Minister eigentlich niemals privat handelt, wenn er im Amt ist“, sagt Bodry. Es gebe nur eine einzige Ausnahme: wenn der Minister im Urlaub ist und sich rechtmäßig von einem anderen Mitglied der Regierung vertreten lässt. Für Bodry könne man zwischen den beiden Situationen schon einen Vergleich ziehen. Mit einem zentralen Unterschied: „Der Großherzog kann sich in seiner Funktion als Staatschef nicht ersetzen lassen.“ Wenn man das Urteil des Gerichts also auf den Großherzog appliziere, könne man nur zu einem Schluss kommen: „Der Großherzog... Artikel ansehen

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