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Verbraucherschutz / Booking.com droht nach EuGH-Urteil Niederlage vor deutschem Gericht


Link [2022-04-07 18:53:53]



Der Internet-Plattform Booking.com droht in einem Rechtsstreit über die Online-Buchung von Hotelzimmern eine Niederlage vor einem deutschen Gericht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg stellte am Donnerstag in einem Urteil klar, dass Verbraucher beim Abschließen einer Buchung anhand der entsprechenden Schaltfläche eindeutig verstehen müssten, dass sie eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Booking.com verwendet dafür die Formulierung „Buchung abschließen“. Die Richter erklärten, dass nun das deutsche Gericht prüfen müsse, ob der Begriff „Buchung“ im deutschen Sprachgebrauch und der Vorstellung des Verbrauchers mit einer Zahlungsverpflichtung in Verbindung gebracht werde (Rechtssache C-249/21). Verbraucherschützer und der Hotelverband Deutschland begrüßten das Urteil und sehen darin mehr Rechtssicherheit beim Buchen im Internet. Booking.com selbst teilte lediglich mit: „Wir prüfen derzeit die Details des Falles und wie diese mit Booking.com zusammenhängen.“ Das Amtsgericht Bottrop, das den EuGH angerufen hat, hatte seine Haltung mit Blick auf die Eindeutigkeit des Worts „Buchung“ bereits zum Ausdruck gebracht. Im EuGH-Urteil heißt es, das Gericht sei der Ansicht, „dass der Begriff ‚Buchung‘ in den Worten ‚Buchung abschließen‘ nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht zwangsläufig mit der Eingehung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts verbunden werde, sondern häufig auch als Synonym für eine ‚unentgeltliche Vorbestellung oder Reservierung‘ verwendet werde“. Nach EU- und deutschem Recht sind „zahlungspflichtig bestellen“ und entsprechend eindeutige Formulierungen... Artikel ansehen

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