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Urteil / Allgemeinmediziner Benoît Ochs darf ein Jahr lang nicht praktizieren


Link [2022-03-16 19:53:53]



Ein Jahr Berufsverbot hat die Ärztekammer im Juli 2021 gegen den Allgemeinmediziner Benoît Ochs verhangen. Dagegen legte Ochs Berufung ein. Am Mittwochnachmittag wurde das Urteil im Berufungsverfahren vom obersten Disziplinarrat des „Collège médical“ am Bezirksgericht  bestätigt: Der Arzt darf ein Jahr lang keine Patienten mehr behandeln.  Die Ärztekammer hatte dem Arzt vorgeworfen, sich nicht an die während der Pandemie herrschenden Regeln gehalten zu haben und somit gegen den Berufskodex verstoßen zu haben. Er habe zum Beispiel Patienten persönlich gesehen, als das nicht erlaubt war, oder Medikamente gepriesen, die später in Ungnade gefallen seien. Zusammenfassend kann man das „Collège médical“ so verstehen, dass der Arzt mit seinem Verhalten gegen die Bemühungen der Kollektivität, die Pandemie einzudämmen, verstoßen habe. „Mit all dem, was er den Menschen sagt, ist er nicht im Einklang mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen“, sagte ein Sprecher des „Collège médical“ im Dezember gegenüber dem Tageblatt. Der Berufungsprozess war von Dezember in den Januar verlegt worden. Die Verteidigung hatte auf Freispruch gepocht. Ochs ist einer der zentralen Protagonisten der Corona-Maßnahmengegner in Luxemburg. Legendär sein Auftritt bei der „Marche blanche“ im Oktober, als er mit seiner weißen Daunenjacke – und ohne Maske natürlich – auf die Treppen vor der Chamber kletterte und... Artikel ansehen

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