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Traversini / „Gaardenhaischen“-Akte an Chamber-Präsident weitergeleitet – Dieschbourg äußert sich


Link [2022-04-22 11:35:24]



In der „Gaardenhaischen“-Affäre gibt es Neuigkeiten: Die Luxemburger Staatsanwaltschaft hat am Freitagmorgen mitgeteilt, dass die Akte zu dem Fall rund drei Jahre nach dessen Beginn an den Präsidenten der Chamber weitergeleitet wurde. Das hat den Hintergrund, dass gemäß Artikel 82 und 116 der Verfassung nur die Abgeordnetenkammer darüber entscheiden kann, ein Mitglied der Regierung anzuklagen. In diesem Fall dreht es sich um Umweltministerin Carole Dieschbourg („déi gréng“). Zur Erinnerung: Die „Gaardenhaischen“-Affäre rund um den ehemaligen „déi gréng“-Abgeordneten und Differdinger Ex-Bürgermeister Roberto Traversini und Umweltministerin Dieschbourg nahm im Jahr 2019 ihren Lauf und drehte sich um eine Baugenehmigung. Hintergrund des Endes von Traversinis damaliger politischer Karriere waren Vorwürfe im Zusammenhang von Umbauarbeiten an einem Gartenhaus in Niederkorn: Die Arbeiten seien erst nachträglich vom Umweltministerium genehmigt worden – ob diese Genehmigung rechtens war, ist umstritten. Die Opposition hatte Dieschbourg vorgeworfen, ihren Parteifreund Traversini bevorzugt zu haben. Gemeindedienste seien damals zudem für diverse Arbeiten beschäftigt, aber nicht vollumfänglich bezahlt worden. Auch von Machtmissbrauch war die Rede. Kurz nach der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft äußerte sich am Freitagmorgen auch Dieschbourg per Presseschreiben zu dem Vorgang. „Die Autorisierung der Chamber ist notwendig, damit ich überhaupt als Regierungsmitglied von den Ermittlern angehört werden kann“, sagt die Ministerin. Die Entscheidung, ob... Artikel ansehen

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