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Sexualstraftaten verjähren nie


Link [2022-02-03 18:33:58]



Tageblatt: Im Dezember ist im Parlament das Gesetzesprojekt 7785 verabschiedet worden. Eine Neuerung, die dabei hervorsticht, betrifft die Strafprozessordnung. Es ist entschieden worden, dass die Staatsanwaltschaft ihre Anklagerede im Prinzip vor dem Plädoyer der Verteidigung vorträgt, und nicht wie bisher danach, also quasi am Schluss des Prozesses. Damit ist einer seit langem gestellten Forderung der Rechtsanwälte Rechnung getragen worden. Warum ist das jetzt besser? Me Max Lehnen: Wenn jemand vor Gericht steht, ist es der Verteidigung von Anfang an wichtig, zu wissen, weshalb die Person angeklagt ist, was ihr genau vorgeworfen wird. Das war in manchen Prozessen nicht immer ganz klar, zum Beispiel beim CSV-Freundeskreis-Prozess Ende vergangenen Jahres. Da wussten wir eben nicht genau, wie die Staatsanwaltschaft ihre Anklage aufgebaut hat. Wir wussten also auch nicht, wie wir die Verteidigung vorbereiten und worauf wir achten müssen. Zwar gibt der Präsident des Gerichts zu Beginn der Verhandlung einige Erklärungen. Trotzdem finden wir es besser, unsere Plädoyers jetzt nach dem Staatsanwalt halten zu dürfen. Was ist der Vorteil dabei? ML: Der Vorteil ist unter Umständen, dass der Strafverteidiger nicht einfach eine halbe Stunde lang ins Blaue hinein reden muss, um nachher von der Staatsanwaltschaft etwas anderes zu hören. Wenn wir die Entwicklung der... Artikel ansehen

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