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Nicht alles ist erlaubt: Die Zuständigkeit von Sicherheitsdiensten auf „Schueberfouer“ und „Fête de la musique“


Link [2022-01-25 12:12:29]



Wenn das Personal einer Sicherheitsfirma mehr tut, als die Besucher eines Festes oder eines Konzertes am Eingang zu kontrollieren, dann brauchen sie dazu eine spezielle Genehmigung vom Justizministerium. Das gilt vor allem, wenn es um Personen- oder Objektschutz geht. Also beispielsweise um Bodyguard-Dienste oder Gebäudeüberwachung. In der Theorie scheint die Frage der Zuständigkeit dieser Firmen klar geregelt, was in der Praxis vielleicht nicht immer so deutlich zu erkennen ist, wie der Prozess, der am Montag vor dem Bezirksgericht Luxemburg begonnen hat, zeigt. Konkret geht es um den Einsatz von Sicherheitsdiensten bei der „Schueberfouer“ 2016, im Auftrag der Stadt Luxemburg, und bei der „Fête de la musique“ 2019, im Auftrag der Stadt Düdelingen. In beiden Fällen waren die beschuldigten Firmen ausschließlich für die Einlasskontrolle eingeteilt. Ihnen wird aber vorgeworfen, ebenfalls im Bereich Objektschutz tätig gewesen zu sein, wozu ihnen aber die nötige Zulassung fehlte. Zuerst ging es am Montagmorgen um die „Schueberfouer“.  „Wo liegt das Problem?“, fragt der Oberste Richter einen der damaligen Ermittler? Die beschuldigte Sicherheitsfirma habe nichts Falsches gemacht, sie habe nur den Einlass der Besucher und während der Auf- und Abbauphase des Jahrmarktes auch die Ankunft respektive die Abfahrt der Lastwagen auf dem „Glacis“ in geordnete Bahnen gelenkt.... Artikel ansehen

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