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Mobilität / Zebrastreifen-Streit: Stadt Luxemburg muss Dokumente herausrücken


Link [2022-03-17 09:32:57]



Die Kommission für den Zugang zu Dokumenten („Commission d’accès aux documents“) hat einem Antrag der Aktivistengruppe ZUG stattgegeben und der Stadt Luxemburg in ihrem Gutachten mitgeteilt, dass deren Analyse über die Sicherheit von Zebrastreifen veröffentlicht werden kann. Die Stadt kann sich also nicht auf irgendwelche Regeln berufen, um sie geheim zu halten. ZUG hatte die Stadt aufgefordert, bestimmte Dokumente zu den Zebrastreifen herauszugeben und sich dabei auf das Gesetz über den Zugang zu Informationen von 2018 berufen. Der Schöffenrat verweigerte ZUG zufolge die Herausgabe fast aller Dokumente. Deshalb hatte die Organisation die Kommission für den Zugang zu Dokumenten mit der Angelegenheit befasst. Die Kommission nimmt u.a. Stellung, wenn Verwaltungen sich weigern, Dokumente herauszugeben. Diese Stellungnahmen (Avis) haben beratenden Charakter und sind für die ersuchte Stelle nicht bindend. Zur Erinnerung: Die Straßenverkehrsordnung untersagt das Parken näher als fünf Meter an einem Fußgängerstreifen. Diesen Abstand halten allerdings nicht alle Parkplätze in der Hauptstadt ein. Die Aktivistengruppe hatte anhand von Satellitenaufnahmen sämtliche Fußgängerstreifen analysiert und nachgemessen. Nach ihrer Auslegung sind potenziell Hunderte Fußgängerüberwege nonkonform mit der Straßenverkehrsordnung und stellen eine Gefahr dar, weil parkende Autos die Sicht auf den Fußgängerüberweg blockieren können. Die Daten sind alle auf der Internetseite des Kollektivs einsehbar. Im... Artikel ansehen

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