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Luxemburg / Immer noch viele Firmen in Kurzarbeit – auch Monate nach dem Corona-Stillstand


Link [2022-05-26 13:06:07]



Um zu verhindern, dass auf die gesundheitliche Krise, die zur Wirtschaftskrise wurde, eine soziale Krise folgt, wurden gleich zu Beginn des Corona-Stillstands, Mitte März 2020, Sonderregeln zur Beantragung von Kurzarbeit eingeführt. Die Kurzarbeit („chômage partiel“) sollte helfen, den Krisen-Schock abzufedern: Firmen konnten so ihre Beschäftigten mit ihrem Fachwissen kostengünstig halten – während gleichzeitig viele Arbeitnehmer davor bewahrt werden konnten, ihren Job zu verlieren. Die Nachfrage nach dem Hilfsinstrument war gewaltig: In den Monaten März und April 2020 waren Anträge auf Kurzarbeit von jeweils mehr als 11.200 Unternehmen genehmigt worden. Mehr als 130.000 Menschen, berechnet in Vollzeitarbeitsplätzen, waren damals betroffen. Es war die Zeit des ersten Corona-Stillstands. Die Kurzarbeit gilt für Arbeitgeber, die ihre Tätigkeit aus klar definierten Gründen teilweise oder ganz einstellen müssen. Ein Unternehmen kann einen Teil der Belegschaft oder aber eine ganze Abteilung in Kurzarbeit schicken. Das vom Arbeitgeber gezahlte Kurzarbeitergeld wird vom Beschäftigungsfonds zurückerstattet. Betroffene Arbeitnehmer erhalten 80 Prozent ihres normalen Bruttostundenlohns – jedoch darf das Maximum von 250 Prozent des sozialen Mindestlohns nicht überschritten werden. Damit eine Firma Kurzarbeit machen kann, muss das Unternehmen einen begründeten Antrag einreichen und das zuständige „Comité de conjoncture“ muss seine Zustimmung geben. Nach dem sehr steilen Anstieg der Nachfrage nach... Artikel ansehen

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