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Kulturministerin gibt Details zur Wiedereinführung des „Congé culturel“ bekannt


Link [2022-01-29 17:55:15]



Unter der Nummer 7948 läuft das Gesetzesprojekt, das Kulturschaffende und Menschen, die sich freiwillig im Kulturbereich engagieren, besonders interessieren dürfte. Denn der Text beinhaltet die gesetzlichen Richtlinien für die geplante Wiedereinführung des sogenannten „Congé culturel“. Dieses sei „ein sehr wichtiges Instrument für Künstler, die noch ein anderes berufliches Standbein haben“, sagte Kulturministerin Sam Tanson während der Pressekonferenz am Donnerstag. Leider sei der „Congé culturel“ 2014 den Sparmaßnahmen des Staates zum Opfer gefallen, als die finanzielle Situation im Großherzogtum „keine ganz gute“ gewesen sei. Mit der Wiedereinführung dieses Hilfsmittels werde eine weitere Maßnahme, die im Kulturentwicklungsplan 2018-2028 festgehalten sei, umgesetzt. Den „Congé culturel“ können drei verschiedene Personengruppen in Anspruch nehmen: Kulturschaffende, Ehrenamtliche, die in Föderationen, nationalen Netzwerken oder Vereinen im Kultursektor tätig sind, und Personen, die von den genannten Organisationen ausgewählt wurden, um an in- oder ausländischen Kulturveranstaltungen teilzunehmen. Das Angebot gilt für Beamte genauso wie für Angestellte im öffentlichen Dienst bzw. in der Privatwirtschaft oder auch für Freiberufler, deren Arbeitsplatz sich in Luxemburg befindet. Die Bedingungen sind folgende: Die Antragsteller müssen seit mindestens sechs Monaten sozialversichert sein, ein längeres und offenkundiges Engagement in der Kulturszene aufweisen und einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, die mit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit nicht zusammenfällt. Für Angestellte... Artikel ansehen

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