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Kommen heute Änderungen?  Diese Maßnahmen gelten aktuell in Luxemburg


Link [2022-02-04 08:57:57]



Nach dem Regierungsrat am Mittwoch haben sich Anzeichen verdichtet auf mögliche Lockerungen für den Horeca-, Sport- und Kulturbereich.  Wir fassen noch einmal die gegenwärtigen Prinzipien und Regeln zusammen? Noch einmal zur Erinnerung: Bei den Verfahren, über die etwa der Zugang zur Gastronomie geregelt wird (in Luxemburg: „CovidCheck“), haben sich zwei grundsätzliche Prinzipien herausgebildet: Bei „3G“ wird auf eine Immunisierung bestanden, die durch Impfung oder eine Genesung erreicht wurde. Alternativ kann durch einen Test nachgewiesen werden, dass man nicht aktuell mit Corona infiziert ist.  Diese letztere Möglichkeit fehlt bei „2G“: Hier muss man geimpft oder genesen sein. Bei der Sonderform „2G+“ muss man zusätzlich (nicht alternativ!) einen Nachweis über einen negativen Test beibringen oder über eine erfolgte „Boosterung“. „3G“: Eine Person legt, wahlweise, einen Nachweis über einen negativen Test, über eine Genesung oder über eine vollständige Impfung vor. Ein PCR-Testnachweis wird dabei 48 Stunden lang akzeptiert, das Zertifikat über einen erfolgten Antigen-Schnelltest bleibt aber nur 24 Stunden gültig. Erst ein vollständiges Impfschema (das aber keine Booster beinhalten muss) befreit von der Pflicht zum Testen – für neun Monate. Ein Genesungsnachweis gilt entsprechend sechs Monate lang. „2G“: Hier wird ein vollständiges Impfschema (das aber keine Booster beinhalten muss) oder ein Genesungsnachweis benötigt. „2G+“:... Artikel ansehen

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