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Gutachten / Menschenrechtskommission kritisiert Gesetzentwurf zum Platzverweis


Link [2022-06-03 23:53:01]



Beim Platzverweis (fr.: „injonction d’éloignement“, siehe auch Infobox) handelt es sich um ein Gesetz, das es der Polizei erlaubt, einer Person zu verbieten, sich an einem Ort aufzuhalten. Die Gründe dafür können verschieden sein. In Luxemburg geht es vor allem um Obdachlose, die nachts in Hauseingängen schlafen, wodurch sich die Bewohner gestört fühlen oder daran gehindert werden, das Gebäude zu betreten. Offiziell geht es um eine „garantie d’accès pour le public aux bâtiments privés et publics“. Die Menschenrechtskommission hat jetzt ein Gutachten zu dem Gesetzentwurf vorgelegt. Gutachten anderer Institutionen wie das der Handelskammer und des Staatsrates sind bereits eingegangen. Die Kommission bezeichnet sich selber bei einer Pressekonferenz am Freitagmorgen als eine „Gewerkschaft für Leute, die diskriminiert werden“. Die CCDH kritisiert, viele Stellen des Textes seien zu unklar und verschiedene Begriffe zu vage formuliert. Als Beispiel gibt CCDDH-Juristin Anamarija Tunjic die Begriffe „blockieren“ und „behindern“ an. Es sei im Gesetz nicht genau definiert, was sie bedeuten. CCDH-Präsident Gilbert Pregno beschäftigt außerdem die Frage, was mit den Menschen passiert, die einen Ort verlassen müssen. Reicht es, wenn sie sich aus dem Hauseingang entfernen und ihr Lager einen halben Meter davon entfernt aufbauen? Unzureichend geklärt ist in den Augen der CCDH auch die... Artikel ansehen

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