Nach langem Hin und Her fiel am vergangenen Mittwoch ein Urteil im Fall des Dr. Benoît Ochs. Der oberste Disziplinarrat des „Collège médical“ hatte an diesem Tag das Urteil aus erster Instanz bestätigt. Der umstrittene Allgemeinmediziner und Corona-Maßnahmen-Skeptiker wurde zu einem Jahr Berufsverbot verurteilt. Nach einer Übergangsfrist von fast einem Monat, muss seine Praxis in Gonderingen am 15. April ihre Türen schließen. Das teilt das „Collège médical“ am 21. März in einem offiziellen Presseschreiben mit. Ochs wurde von der Ärztekammer unter anderem vorgeworfen, sich nicht an die während der Pandemie geltenden Regeln gehalten und somit gegen den Berufskodex verstoßen zu haben. So soll Ochs etwa Patienten zu einem Zeitpunkt betreut haben, als das nicht erlaubt war. Auch habe er es mit der Maskenpflicht nicht so genau genommen, fragwürdige Medikamente verschrieben und seine mitunter ablehnende Haltung zur Covid-Impfung nicht nur öffentlich kundgetan, sondern auch gegenüber Patienten praktiziert. Die Ärztekammer sah darin einen Verstoß gegen jene Spielregeln, zu denen ein Arzt verpflichtet ist, der sich in Luxemburg niedergelassen hat. Mit seinem Benehmen habe Ochs gegen die Bemühungen der Allgemeinheit verstoßen, die Pandemie einzudämmen. „Mit all dem, was er den Menschen sagt, ist er nicht im Einklang mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen“, sagte ein Sprecher des „Collège médical“... Artikel ansehen
L’article Berufsverbot für Dr. Benoît Ochs tritt ab 15. April in Kraft est apparu en premier sur Tageblatt.lu.
2024-11-11 01:38:37