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„Gaardenhaischen“-Affäre / Trotz Rücktritt: Chamber muss sich mit Dieschbourg-Dossier befassen – Ex-Ministerin soll aussagen


Link [2022-04-26 09:19:51]



„Ich finde es nicht verantwortungsvoll, dass durch diese Affäre wieder Zeit in der Chamber verloren geht“, sagte Carole Dieschbourg am vergangenen Freitag bei der Pressekonferenz, auf der sie ihren Rücktritt angekündigt hat. Die Rede ist von der „Gaardenhaischen“-Affäre – und einer wie auch immer gearteten Verwicklung der Umweltministerin.  Doch Dieschbourg hat sich verrechnet: Trotz Rücktritt werden die Affäre und der weitere Umgang mit der Akte das Parlament in den kommenden Wochen beschäftigen. Das wurde bei einem Treffen zwischen der Staatsanwaltschaft und den führenden Gremien des Parlaments am späten Montagnachmittag deutlich. Die Sache sei „sehr komplex“, sagt die Fraktionsvorsitzende von „déi gréng“, Josée Lorsché, im Gespräch mit dem Tageblatt. „Sogar die Staatsanwältin meinte, sie sei mit ihrem Latein am Ende.“ Grund sind die zwei Verfassungsartikel 82 und 116. Die sehen nämlich vor, dass die Justiz selbst ein Regierungsmitglied weder befragen noch anklagen kann, sondern das Dossier ans Parlament weiterreichen muss. Nur dies kann entscheiden, wie in der Folge weiter verfahren wird.  „Diese Punkte der Verfassung sind uralt und gehören zu den Teilen, die durch die Reform umgearbeitet werden“, sagt Yves Cruchten, der Fraktionsvorsitzende der LSAP. „Hätten wir die Verfassungsreform schon hinter uns, müssten wir uns überhaupt nicht damit beschäftigen.“ Es sei nicht gut,... Artikel ansehen

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