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Feuerwerkskörper und andere Verstöße: Wann die Polizei auf Demos einschreitet und wann nicht


Link [2022-01-26 10:34:58]



Rot, Weiß und Blau – diese drei Farben begleiteten die Corona-Demonstranten am vergangenen Samstag durch die Hauptstadt. Die Farben, die auch auf der Luxemburger Flagge zu finden sind, trugen die Protestler allerdings nicht in Form von Klamotten oder Fahnen mit sich – sie zündeten Bengalos an. Viele kennen das Wort auch im Zusammenhang mit Fußball: Immer wieder werden die kleinen Feuerwerkskörper in Fußballstadien gezündet und verteilen dort ihren meist rotfarbenen Rauch. Wer sich bei dem Anblick der bunten Rauchschwaden zunächst denkt „och, sieht doch schön aus“, muss sich jedoch auf eine Enttäuschung gefasst machen. Laut einer polizeilichen Verordnung ist das Zünden von Rauch-, Leucht- oder Explosivstoffen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Luxemburg nicht erlaubt.  Doch warum sieht man die Demonstranten auf den wöchentlichen Corona-Demonstrationen dann immer wieder mit brennenden Feuerwerkskörpern herumlaufen? Das Tageblatt hat bei der Polizei nachgefragt, ab wann die Einsatzkräfte überhaupt bei Verstößen einschreiten. Polizeisprecher Frank Stoltz erklärt dazu: „Die Entscheidung über einen etwaigen Eingriff wird letzten Endes stets vor Ort getroffen, und dies ist natürlich situationsbedingt.“ Hintergrund sei in erster Linie das Abwägen zwischen dem Eingreifen und der Möglichkeit, dass die Situation möglicherweise erst dadurch eskalieren könnte. Stoltz erklärt: „Die Vorgehensweise der Polizei bei Demonstrationen... Artikel ansehen

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