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Doch nicht für alle ab 65: Regierung korrigiert Empfehlungen zur vierten Impfung


Link [2022-02-10 16:14:31]



Die Regierung Luxemburgs hat am Donnerstagvormittag (10. Februar) eine Erklärung hinsichtlich einer zweiten Booster-Impfung korrigiert, die sie am Vortag abgegeben hatte. Auch das Tageblatt hatte prominent Bezug genommen auf den betreffenden Abschnitt, da dieser sehr viele Einwohner Luxemburgs betroffen hätte: Darin wurde nämlich erklärt, dass zum Personenkreis, der ab jetzt zu einer vierten Impfung (beziehungsweise einem zweiten Booster) aufgerufen sind, auch sämtliche Menschen ab 65 Jahre gehören („Les personnes de plus de 65 ans …“). Laut einer heute verschickten „Berichtigung“ liegt die Sache aber anders: Aufgerufen zur vierten Impfung sind demnach: alle immungeschwächten Personen, etwa nach Organ- oder Blutstammzelltransplantationen Patienten mit lymphopenischer Chemotherapie oder immunsuppressiver Behandlung Träger eines primären Immundefekts Dialysepatienten ab 18 Jahren. Alle, die sich in dieser Liste wiederfinden, können eine vierte Dosis des Impfstoffs erhalten. Dabei muss die jüngste Impfung mindestens drei Monate her sein. Die Impfung kann direkt über den Hausarzt gegeben werden oder in einem Impfzentrum zu einem vereinbarten Termin. Dazu muss im Vorfeld ein behandelnder Arzt den Impfwilligen in Myguichet als gefährdet markieren – der oder die Betreffende wird dann kontaktiert, um einen Termin zu vereinbaren. In der ursprünglich publizierten Fassung bezog sich das Gesundheitsministerium ausdrücklich auf Empfehlungen des „Obersten Rates für Infektionskrankheiten“. Eine in der E-Mail... Artikel ansehen

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