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Deutschland / Trierer Amokfahrt-Prozess: Mutter des getöteten Säuglings muss nicht aussagen


Link [2022-04-05 20:53:08]



Das war wohl die wichtigste Entscheidung am 30. Verhandlungstag im Trierer Amokprozess: Die Mutter des bei dem Gewaltverbrechen in der Trierer Fußgängerzone ums Leben gekommenen Säuglings muss im Prozess gegen den 52-jährigen Tatverdächtigen nicht aussagen. Darauf haben sich alle Prozessbeteiligten am Dienstag verständigt. Die Frau verlor bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 nicht nur ihr erst neuneinhalb Wochen altes Töchterchen, sondern auch ihren 45 Jahre alten Ehemann. Die Familie war während der Mittagspause des Mannes, eines Zahnarztes, gerade auf dem Hauptmarkt unterwegs, als der Geländewagen aus Richtung Grabenstraße herangerast kam und nach Zeugenaussagen gezielt auf sie zugesteuert sei. Während der Säugling und sein Vater vor Ort starben, überlebten die Frau und der eineinhalbjährige Sohn das Gewaltverbrechen. Im Mordprozess gegen den 52 Jahre alten Angeklagten ist die Frau als Nebenklägerin vertreten, war aber bislang an keinem der 30 Verhandlungstage selbst anwesend, sondern lässt sich durch einen Rechtsanwalt, Justizrat Roderich Schmitz, vertreten. Mitte Februar, als die seit der Amokfahrt schwer traumatisierte Frau als Zeugin im Prozess gehört werden sollte, legte der Anwalt ein ärztliches Attest vor. Aus dem ging hervor, dass die Frau nicht in der Lage sei, an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Auf die Vernehmung war seinerzeit vorläufig verzichtet worden. Mit... Artikel ansehen

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