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Denkmalschutzgesetz / Vergangenheit bewahren statt zerstören


Link [2022-03-09 16:53:45]



Das neue Luxemburger Denkmalschutzgesetz zur Bewahrung unseres Kulturerbes regelt seit Anfang März den Erhalt der archäologischen, architektonischen, mobilen und immateriellen Kulturgüter des Landes. Es ist ein vollumfängliches Programm, das besonders auch Gemeinden und vor allem die Einwohner betrifft. Deshalb werden die Bürger gezielt informiert. Bei insgesamt vier Informationsabenden soll das neue Denkmalschutzgesetz mit seinen Auswirkungen auf das tägliche Leben erklärt werden. Die erste Runde war vergangene Woche in Samen, im Süden des Landes. Drei weitere Versammlungen werden in den kommenden Märztagen folgen. Die eigentliche Botschaft  ist, dass das Luxemburger Kulturerbe ab nun kohärenter und konsequenter geschützt und dessen Erhalt mehr unterstützt werden soll, logistisch und finanziell – sozusagen mit Rat und Tat. Klar ist, dass vorrangig dem archäologischen Kulturerbe, also bekannten wie vermuteten Zeugen unserer Vergangenheit, Rechnung getragen und Respekt gezollt werden soll und in Zukunft größerer Schutz gelten soll. Aufgrund der Bestimmungen des „Institut national des recherches archéologiques“ (INRA) sind bereits einige Zonen ausgelotet worden, die für Archäologen interessant sind. Sei es, weil bekannt ist, dass sich historisch wertvolle Zeugen unter dem Boden verbergen, oder weil man davon ausgeht, dass sie sich dort verbergen könnten und eine besondere Herangehensweise verdienen würden. Je früher man die Funde untersuchen und einschätzen... Artikel ansehen

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