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Angestellte mit Behinderung / Gesetzliche Quoten werden im Privatsektor größtenteils nicht eingehalten


Link [2022-04-17 17:33:47]



1.928 Betriebe in Luxemburg erfüllten 2021 nicht ihre gesetzliche Pflicht bezüglich der Einstellung von Personen mit einer Behinderung. Obwohl diese Zahl zwar „schon“ ein Jahr alt ist – sie stammt aus einer Antwort auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten Sven Clement (Piraten) – sei sie immer noch aktuell, sagt Andrea Di Ronco, Berater bei Info-Handicap, im Gespräch mit dem Tageblatt. Die Problematik sei noch immer die gleiche. „Was dies betrifft, hat sich seit 20 Jahren überhaupt nichts geändert.“ Die größten Unternehmen sind dabei, wie es scheint, auch die größten Quotenmuffel: Sage und schreibe 98 Prozent der Betriebe mit mehr als 300 Mitarbeitern erfüllen nicht das gesetzliche Minimum, d.h. in ihrem Fall mindestens vier Prozent an behinderten Arbeitnehmern. Bei den mittleren Unternehmen (50-299 Mitarbeiter) sind es 80 Prozent, unter denen mit 25 bis 49 Mitarbeitern sind es 81 Prozent, die ihrer Pflicht nicht nachkommen. Laut dem Gesetz von 2003 müssten Betriebe, die dieser Regelung nicht nachkommen, eigentlich eine Art Ausgleich in Höhe von 50 Prozent des sozialen Mindestlohns an den Staat zahlen. Bestraft wird – in der Theorie – aber nur die Weigerung, einen Behinderten einzustellen, nicht aber das Nicht-Erfüllen der Quoten. „Strafen können nur in ganz bestimmten Fällen verhängt werden;... Artikel ansehen

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