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Aktivisten Freitag und Jacoby geben Verstöße gegen Corona-Gesetze zu – aber streiten deren Legitimität ab


Link [2022-02-16 00:13:21]



Peter Freitag und Jean-Marie Jacoby, zwei mittlerweile bekannte Namen der wöchentlichen Proteste, die sich gegen die Corona-Maßnahmen der Luxemburger Regierung richten, müssen sich vor Gericht verantworten. Vor dem Friedensgericht sollen sie erklären, warum sie im Verlaufe der vergangenen Monate öfters gegen die Corona-Gesetzgebung verstoßen haben. Es werden ihnen keine Verbrechen, sondern Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen. Darauf steht eine Geldstrafe, keine Haftstrafe. Alles in allem geht es um sechs Verstöße. Fünf gegen die sanitären Maßnahmen und einen gegen das Polizeireglement. Bei Letzterem handelt es sich um den Gebrauch einer Beschallungsanlage bzw. Benutzung von Lautsprechern und Mikrofon. Bei den fünf ersten Verstößen geht es um das Nichttragen der Maske, um das Nicht-Einhalten der Distanz und der vorgeschriebenen Anzahl maximal erlaubter Personen bei Versammlungen, um das Nicht-Respektieren der Sperrstunde sowie um den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit. Peter Freitag und Jean-Marie Jacoby sind beschuldigt, weil sie als Organisatoren der allwöchentlichen „Polonaise solidaire“ fungieren und damit eine gewisse Verantwortung tragen. Was geben sie als Erklärung vor Gericht ab? Nun, recht einfach, nämlich nicht mehr und nicht weniger als das, was sie seit Monaten auf ihren sozialen Netzwerken posten: keine Maske – weil sich die Demonstration ja gegen das Tragen ebendieser richte. Aus demselben Grund seien... Artikel ansehen

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