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Pressefreiheit | Julian Assange kann gegen seine Auslieferung vorgehen


Link [2022-01-24 20:06:34]



Bis zu 175 Jahre Haft drohen Julian Assange in den USA. Nun hat ein Gericht entschieden, dass der Wikileaks-Gründer gegen seine Auslieferung in Berufung gehen darf. Doch die Entscheidung hat einen Haken

Julian Assange kann vor dem Obersten Gerichtshof in Großbritannien grundsätzlich gegen seine Auslieferung an die USA vorgehen. Dort soll der Wikileaks-Gründer wegen Spionage angeklagt werden.

In der heutigen Entscheidung erlaubten ihm die Richter des High Court indes nicht, direkt in Berufung zu gehen. Stattdessen muss zunächst das Oberste Gericht entscheiden, ob es sich mit seiner Beschwerde befassen soll oder nicht.

Der High Court hatte im Dezember entschieden, dass Assange an die USA ausgeliefert werden kann. Damit hatten die Richter ein anderslautendes Urteil von Anfang 2021 aufgehoben, das auf Bedenken hinsichtlich Assanges psychischer Gesundheit und seiner Selbstmordgefahr in einem US-Hochsicherheitsgefängnis beruhte. Die Richter des High Courts waren im Dezember dagegen der Argumentation der US-Behörden gefolgt. Diese hatten zuvor zugesichert, dass Assange keine derart harten Maßnahmen zu befürchten haben würde – es sei denn, er würde in Zukunft eine Tat begehen, die sie erforderlich machten.

„Wir haben heute vor Gericht gewonnen“

Stella Moris, Assanges Verlobte, erklärte nach dem Urteil vom Montag, dass vor Gericht genau das geschehen sei, was sie und Assanges Unterstützer:innen gehofft hätten: „Jetzt muss der Oberste Gerichtshof entscheiden, ob er die Berufung anhören wird. Aber wir haben heute vor Gericht gewonnen, das steht fest.“

Damit ein Berufungsantrag vom Obersten Gerichtshof geprüft werden kann, muss ein Fall eine Rechtsfrage von „allgemeiner öffentlicher Bedeutung“ aufwerfen. Assanges Anwaltskanzlei Birnberg Peirce hatte zuvor erklärt, der Fall werfe „ernste und wichtige“ Rechtsfragen auf – unter anderem in Bezug auf das „Vertrauen“ in die Zusicherungen der USA über die Haftbedingungen, die Assange im Falle einer Auslieferung erwarten würden.

In ihrer kurzen Erklärung vom Montag entschieden die Richter Burnett und Holroyde zwar, dass es sich um eine gewichtige Rechtsfrage handelt, verweigerten Assange jedoch, direkt in Berufung zu gehen. So habe Assange für die Berufung vor dem Obersten Gerichtshof zwar drei Rechtsfragen aufgeworfen, allerdings sei der Wikileaks-Gründer nur in einer Frage erfolgreich gewesen – jener über die Verwendung von Zusicherungen in Auslieferungsverfahren. Die endgültige Entscheidung liege bei den Richtern des Obersten Gerichtshofs. Richter Burnett forderte das Gericht auf, „Maßnahmen zu ergreifen, um die Prüfung jedes folgenden Antrags zu beschleunigen“.

„Julian muss freigelassen werden“

In einer Rede vor dem Gerichtsgebäude sagte Assanges Verlobte Stella Moris zu seinen Anhänger:innen: „Solange dieser Fall nicht fallen gelassen wird, solange Julian nicht freigelassen wird, leidet er weiter – auch jedes Mal, wenn wir vor Gericht gewinnen. Seit fast drei Jahren sitzt er im Belmarsh-Gefängnis und leidet enorm – Tag für Tag, Woche für Woche, Jahr für Jahr. Julian muss freigelassen werden, und wir hoffen, dass dies bald ein Ende hat.“ Von Gerechtigkeit sei man in diesem Fall jedoch noch weit entfernt, „weil Julian schon so lange inhaftiert ist und er keinen einzigen Tag im Gefängnis hätte verbringen dürfen.“ Denn, so Moris, „wenn es Gerechtigkeit gäbe, würden die Verbrechen, die Julian aufgedeckt hat, nämlich Kriegsverbrechen und die Tötung unschuldiger Zivilisten, nicht angeklagt werden.“

Nick Vamos, Partner bei der Anwaltskanzlei Peters & Peters und ehemaliger Leiter der Auslieferungsabteilung des britischen Crown Prosecution Service, sagte: „Es wird eine kleine Überraschung geben, da es eine ständige Rechtsprechung zu dieser Frage gibt, die bestätigt wurde. In seinem Urteil vom 10. Dezember hat der Oberste Gerichtshof jedoch die verschiedenen Umstände erörtert, unter denen Zusicherungen in der Berufung berücksichtigt werden können, so dass es nicht völlig schwarz und weiß ist.

Der Oberste Gerichtshof, könnte laut Vamos durchaus sagen, er sei an dieser Rechtsfrage nicht interessiert, weil sie bereits auf der Ebene des High Court geklärt wurde. „Und selbst wenn der Oberste Gerichtshof die Berufung annimmt, könnte er die Rechtslage für künftige Fälle auf eine Weise klären, die für Assanges Berufung keinen Unterschied macht“, so Vamos.

Assange, der nach wie vor im Gefängnis sitzt, hätte andere Möglichkeiten, gegen seine Auslieferung zu kämpfen – unabhängig davon, was mit der Berufung vor dem Obersten Gerichtshof geschieht. Sollte der Wikileaks-Gründer dort scheitern, könnten seine Anwälte eine Gegenklage in einer niedrigeren Instanz einreichen, die zunächst am High Court verhandelt würde und sich auf Fragen der Meinungsfreiheit und der politischen Motivation des Auslieferungsantrags konzentrieren würde.

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