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NSU 2.0 | Wird die Rolle der Polizei endlich geklärt?


Link [2022-02-26 11:38:40]



In Frankfurt muss sich ein möglicher Drahtzieher der rassistischen Drohschreiben verantworten. Doch die Staatsanwaltschaft will eine wichtige Frage nicht beleuchten

Nein, ein angenehmer Zeitgenosse scheint dieser Alexander M. nicht zu sein, der da jetzt vor dem Frankfurter Landgericht steht. Der 54-jährige arbeitslose IT-Experte aus Berlin pöbelt rum, ruft dazwischen, streckt Journalisten und Fotografen beide Mittelfinger ins Gesicht und macht aus seiner Verachtung für Frauen keinen Hehl. Und dennoch ist all dies kein Grund, seine Aussagen in dem Strafverfahren rundweg als unglaubwürdig abzutun. Denn tatsächlich spricht einiges dafür, dass M. nicht der einzige Urheber jener mit „NSU 2.0“ unterzeichneten Drohschreiben gegen AnwältInnen, KünstlerInnen und PolitikerInnen sein könnte, die ihn nun vor Gericht gebracht haben.

Rückblick gefällig? Im Herbst 2018 wurde bekannt, dass die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız wenige Wochen zuvor ein rassistisches Drohschreiben erhalten hatte. Die Anwältin hatte unter anderem einen mutmaßlichen Islamisten sowie im Münchner NSU-Prozess einen Nebenkläger juristisch vertreten. In dem ersten Drohschreiben, das bei ihr als ein auf verschlüsseltem Weg versandtes Fax einging, wurde sie als „miese Türkensau“ beschimpft und mit dem Tod bedroht. Ihre namentlich genannte Tochter drohte der Absender zu „schlachten“. Seda Başay-Yıldız erhielt noch weitere solcher Drohschreiben, sie alle waren unterzeichnet mit „Heil Hitler NSU 2.0“: eine deutliche Anspielung auf die rechte Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU), deren Mitglieder zwischen 2000 und 2007 insgesamt neun Migranten und eine deutsche Polizistin getötet hatten.

Zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 gingen insgesamt 116 mit „NSU 2.0“ unterzeichnete Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten per E-Mail, SMS oder Fax bei Politikern und anderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ein. In den Schreiben wurde den Adressaten unter anderem mit Worten wie „Verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst“ gedroht oder damit, dass Familienangehörige „mit barbarischer, sadistischer Härte abgeschlachtet“ werden.

Gerichtet waren die Drohschreiben überwiegend an Frauen wie die Linken-Politikerinnen Janine Wissler und Martina Renner sowie die Kabarettistin Idil Baydar. Aber auch die bekannten Satiriker Christian Ehring und Jan Böhmermann erhielten Zuschriften vom „NSU 2.0“. Die Polizei fand schließlich eine Spur zu M., der im Mai vergangenen Jahres festgenommen wurde. Als „Glanzstück polizeilicher Ermittlungsarbeit“ wurde die Festnahme damals gefeiert. Doch was dieser Erfolg wirklich wert ist, muss sich nun vor dem Frankfurter Landgericht erst noch zeigen. Denn die These der Staatsanwaltschaft von der Einzeltäterschaft des Angeklagten, der alle 116 Drohschreiben allein in seiner vermüllten Wohnung am Computer verfasst haben soll, steht auf tönernen Füßen.

Was die Staatsanwaltschaft übergeht

Das ahnen die Ankläger vermutlich selbst. Zwar legen sie M. unter anderem Beleidigung, versuchte Nötigung, Bedrohung, Volksverhetzung, das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und öffentliche Aufforderung zu Straftaten zur Last. Aber die entscheidende Frage in ihrer Anklageschrift übergeht die Staatsanwaltschaft einfach: Woher hatte M. die privaten Daten der Empfänger seiner Drohschreiben? Hatte er Komplizen bei der Polizei, die ihm zuarbeiteten? Tatsächlich tauchen in den Hassbotschaften etwa die Namen von Kindern der Betroffenen auf, die Namen ihrer Eltern, ihre Privatanschriften und Handynummern: alles Angaben, die in den meisten Fällen nicht öffentlich zugänglich, aber in Polizeidatenbanken zu recherchieren sind. Im Fall der Anwältin Başay-Yıldız etwa fiel auf, dass ihre persönlichen Daten 90 Minuten vor dem Eingang des ersten Drohschreibens bei ihr im 2. Frankfurter Polizeirevier abgerufen worden waren. Dieser Datenabruf war aufwendig, er dauerte rund zehn Minuten und umfasste drei polizeiliche Informationssysteme. Zu diesem Zweck sollen die Namen der Anwältin und ihrer Familienmitglieder insgesamt siebzehnmal in das System eingegeben worden sein. Zwar konnte nie geklärt werden, wer in dem Revier die Daten abgerufen hatte. Aber im Zuge der Ermittlungen flog eine Chatgruppe mehrerer Polizeibeamter des Reviers auf, die rechtsextremistische Inhalte austauschten.

Mit den Drohschreiben von „NSU 2.0“ soll diese Chatgruppe aber angeblich nichts zu tun haben, zeigten sich die Ermittler später überzeugt. Sie erklärten den Zugang M.s zu den privaten Daten der Anwältin Başay-Yıldız vielmehr mit dem „Enkeltrick“: Der Angeklagte soll sich telefonisch im Revier gemeldet, als Kollege ausgegeben und um die Übermittlung der Daten gebeten haben. Aber ist das wirklich zu glauben? Zumal M. mit so einem billigen Trick wohl kaum Wochen später an die von den Sicherheitsbehörden inzwischen gesperrte neue Wohnadresse der Anwältin gekommen sein dürfte, die er im Darknet veröffentlicht haben soll; mitsamt der Aufforderung, die Frau zu töten. Denn bei einer telefonischen Abfrage dieser Adresse wäre das Landeskriminalamt benachrichtigt worden – was aber nicht geschah.

Im Frankfurter Landgericht könnte M. jetzt zur Erhellung dieser Hintergründe beitragen. Aber noch setzen seine Verteidiger und er offenbar darauf, die Schwachstellen in der Anklage aufzugreifen. In der Hoffnung, einen Freispruch mangels Beweisen zu erreichen. In einer teils recht aggressiv vorgetragenen Erklärung warf M. der Staatsanwaltschaft daher vergangene Woche „Tricksereien“ vor. Er habe keine Drohungen verschickt, es gebe auch „keine belastbaren Beweise“ gegen ihn. Man habe ihn als „nützlichen Idioten“ ermittelt, dem man wegen seiner vielen Vorstrafen „alles in die Schuhe“ schieben könne. Gleichwohl gab M. zu, einer geschlossenen Chatgruppe angehört zu haben, in der es um „rechte Politik“ gegangen sei. Dort habe man Zugangsdaten für ein verschlüsseltes Archiv geteilt und den „sogenannten NSU 2.0 koordiniert“. Was das inhaltlich zu bedeuten hat? Das erklärte der Angeklagte nicht. Auch wollte er keine Namen nennen, obwohl er Mitglieder der Chatgruppe namentlich kenne. Dafür äußerte M. die Vermutung, dass in der Gruppe auch Polizeibeamte aktiv gewesen seien. Auf jeden Fall sei es in den Chats auch um die Anwältin Başay-Yıldız gegangen: Man habe sich darüber ausgetauscht, sie mit „leeren Drohungen zuzuschütten“.

M.s Erklärung klang widersprüchlich und nicht immer schlüssig. Und seine Behauptung, überhaupt nichts mit diesen Drohschreiben zu tun zu haben, ist angesichts der von den Ermittlern zutage geförderten Indizien alles andere als glaubhaft. Spannend wird nun sein, ob die Frankfurter Richter der Frage nachgehen werden, woher der Angeklagte die von ihm benutzten privaten Daten seiner Opfer hatte und ob er bei der Abfassung der Drohschreiben Unterstützung etwa durch Polizisten erfuhr. Oder ob das Gericht auch in diesem Fall –wie schon beim Münchner NSU-Prozess – kein Interesse an der weiteren Aufklärung von Hintergründen und Hinterleuten zeigen wird. Es wäre wieder einmal eine verpasste Chance, den nationalsozialistischen Untergrund in diesem Land zu erhellen.

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