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Migration | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte legitimiert Pushbacks


Link [2022-04-19 16:54:12]



Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt, dass Zurückweisungen von Migranten nach Griechenland rechtmäßig sind. Was bedeutet das für den Kampf für die Menschenrechte und die Diskussion um den Begriff „Pushback“?

Im März 2016 versuchten 1.500 Geflüchtete von dem griechischen Grenzort Idomeni gemeinsam nach Nordmazedonien zu gelangen, nachdem ihnen teils monatelang die Einreise verwehrt worden war. Das mazedonische Militär fing sie hinter der Grenze ab und befahl ihnen, unter dem Grenzzaun auf die griechische Seite zurückzukriechen. Einen Antrag auf Asyl gewährte man ihnen nicht. Wegen dieses Vorfalls klagten einige der Betroffenen mit Unterstützung der Organisationen European Center for Constitutional and Human Rights und Pro Asyl vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Doch nun verwehrte ihnen das Straßburger Gericht den nach der Menschenrechtskonvention zustehenden Schutz. Das Urteil vom 5. April ist ein weiterer Baustein in der politischen und rechtlichen Legitimation von Pushbacks.

Der Begriff Pushback bezeichnet zunächst die staatliche Praxis, eine oder mehrere Personen über eine Staatsgrenze in ein anderes Land zurückzuschieben (to „push back“), ohne dass sie Schutz in einem individuellen Verfahren beantragen konnten. Diese Praxis ist nach der Europäischen Menschenrechts- und der Genfer Flüchtlingskonvention verboten – und wird doch jeden Tag an Europas Grenzen angewandt.

Seit der Schließung der sogenannten Balkanroute im Jahr 2016 sind Pushbacks zunehmend von einer Ausnahme zur Regel im EU-Grenzschutz geworden. Auf dem Mittelmeer, an der kroatischen, spanischen, griechischen und polnischen Grenze sind sie eine grausame Routine. Auch die EU-Grenzagentur Frontex ist in Pushbacks verwickelt. Im Jahr 2021 zählte der Danish Refugee Council 12.000 Berichte von Pushbacks in Europa.

Gerichtshof unter Druck der Nationalstaaten

Im politischen Feld sind die Handlungsspielräume gegen diese Praxen zunehmend kleiner geworden, immer öfter wird daher der Gerichtsweg beschritten. Gerichtsurteile können einen hohen symbolischen Wert haben und Politik konkret beeinflussen. Im Jahr 2012 verurteilte der EGMR in einem wegweisenden Urteil (Hirsi gegen Italien) Pushbacks als eindeutig völkerrechtswidrig. Doch seither erlitten die Betroffenen dieser Grenzpraxis Niederlagen. Im Fall eines Pushbacks an der spanisch-marokkanischen Grenze hatte der EGMR 2020 entschieden, das Verbot der Kollektivausweisung gelte nicht, wenn Geflüchtete vorhandene legale Einreisewege nicht nutzten und sich als Gruppe mit Gewalt Zugang zum europäischen Staatsgebiet verschafften. Im Fall von der mazedonischen Grenze ging der EGMR noch einen Schritt weiter: Allein die Grenzübertretung in einer größeren Gruppe reiche aus, um Verfahrensrechte zu verwirken.

Mit der Realität von Fluchtbewegungen hat diese Rechtsprechung nichts mehr zu tun. Hier zeigt sich, dass die Urteile des EGMR nicht alleine das Produkt juristischer Überlegungen sind. Seit 2015 steht der Gerichtshof unter Druck der Nationalstaaten, die wegen der früheren migrationsfreundlichen Rechtsprechung des Straßburger Gerichts mit dem Entzug von Geldern und Kompetenzen drohten.

„Was tun mit einem Gericht, das einfach entscheidet, die Beweise zu ignorieren und sich weigert, die Europäische Menschenrechtskonvention an unseren Grenzen anzuwenden?“, sagte Hanaa Hakiki, leitende Rechtsberaterin des European Centre for Constitutional and Human Rights aus Berlin, angesichts des jüngsten Urteils. Im Lichte dieser Entwicklungen bleibt es wichtig, in der Öffentlichkeit und in der Politik auf die Vorgänge an den Grenzen hinzuweisen.

Anfang des Jahres 2022 wählte die Marburger Initiative Unwort-Aktion den Begriff „Pushback“ zum „Unwort des Jahres“. Zur Begründung hieß es, mit dem Begriff werde ein menschenfeindlicher Prozess „beschönigt“. Auf den ersten Blick ist die Wahl zu begrüßen, verschaffte die Ernennung doch Aufmerksamkeit für die Zustände an den EU-Außengrenzen. Doch der Begriff stammt eigentlich aus einer Dokumentationspraxis, die das Unrecht der Zurückschiebungen seit Jahren bekämpft. Die Auswahl zum Unwort des Jahres kann zur Folge haben, dass der Begriff in Zukunft in der Öffentlichkeit weniger verwendet oder als „umstritten“ dargestellt wird. Doch damit wäre dem Kampf gegen dieses Unrecht ein Bärendienst erwiesen.

Kampf gegen alltägliche Grenzgewalt

Denn die Sichtbarkeit von Pushbacks in der europäischen Öffentlichkeit ist hart erkämpft. An Europas Grenzen hat die Zivilgesellschaft oft keinen Zugang. Von den nationalen Behörden und Regierungen sowie der EU-Kommission werden Pushbacks meist hartnäckig abgestritten und dokumentierte Vorfälle als Einzelfälle abgetan. Kroatien beispielsweise schiebt die körperlichen Spuren polizeilicher Folter von Migrant:innen im Rahmen von Pushbacks auf angebliche Streitereien unter den Betroffenen selbst. Griechenland beschuldigt Migrant:innen, Aktivist:innen und Journalist:innen, die Pushbacks gefilmt oder anderweitig bewiesen haben, „Fake News“ und „türkische Propaganda“ zu betreiben. Immer wieder werden Menschenrechtsakteure mit Schleppereivorwürfen konfrontiert, oft mit der Androhung von Gefängnisstrafen.

Die betroffenen Flüchtenden werden im Gegenzug häufig als „illegale Migranten“ bezeichnet oder als eine Bedrohung inszeniert: Als im November 2021 an Polens Grenze Geflüchtete zurückgeschoben wurden, sprachen die polnische Regierung und die EU-Kommission zur Rechtfertigung von einem „hybriden Angriff“ des belarussischen Amtsinhabers Lukaschenko. Den eigentlich illegalen Akt der Zurückschiebung deuteten sie so als legitime Handlung des Grenzschutzes um. Das Wort Pushback benutzten sie nicht.

Dass über Pushbacks also endlich gesprochen und über sie vor Gericht verhandelt wird, ist eine Errungenschaft im Kampf gegen die alltägliche Grenzgewalt. Und das ist den Geflüchteten, Aktivist:innen, Menschenrechtsakteuren und Journalist:innen zu verdanken, die unermüdlich Beweise erbringen, auswerten und an die Öffentlichkeit oder vor die Gerichte tragen. Der Begriff „Pushback“ beschönigt nichts, mit ihm wird Unrecht angeklagt. Pushbacks als das zu benennen was sie sind, ist ein Teil des politischen Kampfes für ihre Abschaffung. Und dieser Kampf ist umso wichtiger, wenn Gerichte wie der EGMR sich an der Erosion des Menschenrechtsschutzes beteiligen.

Lore Graf studierte Soziologie, Erziehungswissenschaften und Politikwissenschaften. Ihre Schwerpunkte sind kritische Grenzregimeforschung und zivilgesellschaftliches Engagement in Deutschland und Griechenland.

Maximilian Pichl ist Jurist mit Fokus auf Asyl- und Polizeirecht. An der Universität Kassel forscht er zum EU-Grenzregime, an der Universität Frankfurt zur rechtsstaatlichen Aufarbeitung der NSU-Mordserie.

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