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Justizskandal | Oury Jalloh: Ein ungesühntes Verbrechen


Link [2022-01-22 19:40:09]



Der Sierra-Leoner verbrannte am 7. Januar 2005 in einer Polizeizelle. Zahlreiche Beweise wurden seither vorgelegt, die belegen, dass er sich nicht selbst anzündete, sondern umgebracht wurde. Warum scheuen Politik und Justiz die Aufklärung?

Auch in diesem Jahr gab es am 7. Januar wieder einen Gedenkmarsch quer durch die Dessauer Innenstadt. Vorbei an Staatsanwaltschaft und Landgericht in der Willy-Lohmann-Straße führte die Demonstrationsroute schließlich zum Polizeirevier in der Wolfgangstraße, wo auf den Tag genau vor 17 Jahren der aus Sierra Leone stammende Oury Jalloh in einer Arrestzelle verbrannte. „Von deutschen Polizisten ermordet und verbrannt“, hieß es auf dem Plakat, mit dem bundesweit zur Gedenkdemonstration für den 21-jährigen Mann aufgerufen wurde, dessen Tod bis heute von der Justiz in Sachsen-Anhalt nicht aufgeklärt und gesühnt worden ist.

Oury Jalloh war in den Morgenstunden des 7. Januar 2005 in Dessau aufgegriffen worden. Er war betrunken in der Stadt unterwegs. Drei Frauen von der Stadtreinigung hatten die Polizei gerufen, weil sie sich von ihm belästigt fühlten. Auf dem Revier soll Jalloh randaliert und seinen Kopf mehrmals an die Wände geschlagen haben, sagten die Beamten später aus. Ein herbeigerufener Arzt attestierte Jallohs Hafttauglichkeit – trotz fast drei Promille Alkohol und Kokainspuren im Blut. Der Sierra-Leoner wurde in die Arrestzelle im Keller geschafft, auf eine Matratze gelegt und an Händen und Füßen gefesselt zurückgelassen.

Was mit Oury Jalloh offiziell geschah

Was dann geschah, ist bis heute ungeklärt. Die Beamten behaupteten, Jalloh sei es gelungen, ein bei seiner Durchsuchung übersehenes Feuerzeug aus der Tasche zu fischen, den (eigentlich nicht entflammbaren) Matratzenbezug anzukokeln, die Schaumstofffüllung herauszuzerren und in Brand zu setzen. Damit habe er auf sich aufmerksam machen und erreichen wollen, dass man ihn aus der Zelle holt.

Jallohs Familie und dessen Freunde aber bezweifelten von Anfang an diese Version. Aus ihrer Sicht wurde das Feuer in der Zelle von einer dritten Person gelegt. Tatsächlich tauchten schon frühzeitig mehrere Merkwürdigkeiten auf: So wurde erst drei Tage nach Jallohs Tod im Brandschutt der Zelle das Feuerzeug gefunden wurde, welches das Opfer angeblich eingeschmuggelt hatte. Zudem hatten drei Beamte unmittelbar nach dem Brand von einer „Flüssigkeitslache“ in der Zelle gesprochen, woran sie sich aber bei einer zweiten Vernehmung plötzlich nicht mehr erinnern wollten. Und auch die Videoaufnahme, die die Tatortgruppe der Polizeidirektion Stendal dreieinhalb Stunden nach Jallohs Tod in der Zelle machte, gibt Rätsel auf: Nur die ersten vier Minuten und elf Sekunden davon sind erhalten, bevor die Aufzeichnung genau in dem Moment abbricht, als die Kamera in das Innere der Zelle schwenkt.

Die Gerichtsprozesse in Dessau und Magdeburg

Im März 2007 begann am Landgericht Dessau-Roßlau der erste Prozess. Zwei der Polizisten, die Jalloh während ihres Dienstes verbrennen ließen, waren angeklagt: allerdings nicht wegen Mordes, sondern wegen „fahrlässiger Tötung“. Ihnen wurde vorgeworfen, auf den durch das Feuer in der Zelle ausgelösten Alarm erst nach längerer Zeit reagiert zu haben, sodass der Inhaftierte nicht mehr gerettet werden konnte. Die Beweisaufnahme im Prozess gestaltete sich extrem schwierig, weil die Kollegen der Angeklagten aus falsch verstandenem Korpsgeist frühere belastende Aussagen relativierten oder plötzliche Erinnerungslücken geltend machten.

Nach 59 Prozesstagen wurden die beiden Angeklagten am 8. Dezember 2008 mangels Beweisen freigesprochen. Knapp ein Jahr später, am 7. Januar 2010 – es war der fünfte Todestag von Oury Jalloh –, hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Dessauer Urteil wegen Mängeln in der Beweisführung auf. Der BGH sah mehrere Fragen nicht ausreichend geklärt: Wie etwa soll der Gefesselte an das Feuerzeug in seiner Tasche gelangt sein? Und selbst wenn ihm das gelungen sein sollte: Hätte sich Jalloh nicht die Hand verbrannt und das Feuerzeug fallen gelassen, wenn er so lange an dem Kunststoffbezug rumgekokelt hätte, bis da ein Loch drin war? Es fehle das „wichtige Bindeglied, ob und wie es Jalloh möglich gewesen sein soll, den Brand zu legen“, kritisierte der BGH.

2011 begann dann ein zweiter Prozess. Allerdings musste sich nun nur noch der Dienstgruppenleiter vor dem Magdeburger Landgericht verantworten; der zweite Angeklagte aus dem ersten Prozess war mittlerweile verstorben. Im Laufe dieses Prozesses gab es eine weitere spektakuläre Enthüllung: Die Untersuchung des durch den Brand stark beschädigten Feuerzeugs, das man angeblich im Brandschutt der Zelle gefunden hatte, ergab keinerlei Tatortspuren. Weder wurden darauf die DNA von Oury Jalloh noch Fasern seiner Kleidung oder der Matratze festgestellt. Stattdessen fanden sich eine Vielzahl tatortfremder Fasern und sogar Hundehaare, die mit dem angeblichen Beweisstück verschmolzen waren. Zudem konnten auf dem Feuerzeug DNA-Spuren unbekannter Herkunft gesichert werden. War es also erst nachträglich am Tatort deponiert worden, wie es die Freunde Jallohs vermuteten?

Das Magdeburger Gericht verfolgte diese Spur nicht. Es gehe in der Revisionsverhandlung nur um die Frage, ob der Angeklagte die Rettung von Oury Jalloh verzögert habe und nicht darum, ob der Brand durch Dritte gelegt wurde, argumentierte das Gericht. Im Dezember 2012 wurde der angeklagte Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Das Gericht erklärte, dass es trotz der offensichtlich widersprüchlichen Beweislage überzeugt sei, Oury Jalloh habe das Feuer in der Zelle selbst gelegt. Der BGH bestätigte das Urteil. Damit war die juristische Aufarbeitung des Todesfalls offiziell „abgeschlossen“.

Zweifel an der Version der Polizei

Seitdem hat es zwar immer wieder Versuche gegeben, ein neues Todesermittlungsverfahren in Gang zu bringen. Zahlreiche Gutachten wurden gefertigt. Im Sommer 2016 schließlich rekonstruierte ein Team aus acht Brandsachverständigen und anderen Experten in einer aufwändigen Versuchsanordnung noch einmal die angebliche Brandstiftung durch das Opfer. Ihr Fazit: Oury Jalloh konnte sich nicht selbst in Brand gesetzt haben. Das überzeugte auch den leitenden Oberstaatsanwalt in Dessau, Folker Bittmann, der jahrelang auf der Selbsttötungstheorie beharrt hatte. Nun ging auch er von einem Verbrechen aus und reichte die Akte im April 2017 zunächst an die Bundesanwaltschaft weiter. In seinem Vermerk verdächtigt Bittmann erstmals zwei namentlich genannte Polizisten, Oury Jalloh angezündet zu haben. Doch der Generalbundesanwalt lehnte eine Übernahme der Ermittlungen ebenso ab wie die vom Generalstaatsanwalt mit der erneuten Prüfung des Vorgangs beauftragte Staatsanwaltschaft Halle. Auch spätere Anzeigen wegen Mordes und Klageerzwingungsanträge der Anwälte der Opferfamilie wurden von der sachsen-anhaltinischen Justiz als „unbegründet“ abgewiesen.

Aber die Freunde und Anwälte von Jallohs Familie, die sich in den letzten Jahren in mehreren zivilgesellschaftlichen Initiativen zusammengeschlossen haben, gaben nicht auf. Im Oktober 2019 präsentierte die „Internationale Unabhängige Kommission zur Aufklärung der Wahrheit über den Tod Oury Jallohs“ auf einer Pressekonferenz ein neues radiologisches Gutachten. Professor Boris Bodelle vom Universitätsklinikum der Goethe-Universität in Frankfurt am Main hatte dazu die Bilddateien der Computertomographie des Leichnams von Oury Jalloh ausgewertet. Laut diesem Gutachten seien „Knochenbrüche des Nasenbeins, der knöchernen Nasenscheidewand sowie ein Bruchsystem in das vordere Schädeldach sowie ein Bruch der 11. Rippe rechtsseitig nachweisbar. Es ist davon auszugehen, dass diese Veränderungen vor dem Todeseintritt entstanden sind.“

Und immer wieder neue Zweifel

Im vergangenen Herbst schließlich gab die „Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh“ ein weiteres Brandgutachten in Auftrag. Der britische Sachverständige Iain Peck ließ Schweinehaut und Schweinefleisch auf ein mit Organen gefülltes Plastikskelett nähen, um die Reaktion des Körpers auf das Feuer zu simulieren. Dem in einem originalgetreuen Nachbau der Zelle auf eine typengleiche feuerfeste Matratze geschnallten Dummy wurde dabei die gleiche Kleidung angezogen, wie sie Jalloh am Tag seines Todes trug: eine schwarze Cordhose und ein weißes T-Shirt.

Das Ergebnis des Versuchs: Um ein Brandbild wie am Dessauer Tatort zu erreichen, musste der Körper mit mindestens zweieinhalb Liter Benzin übergossen und angezündet werden. Außerdem musste die Zellentür dabei geöffnet sein. „Das bloße Entzünden der Matratze oder der Kleidung würde niemals einen solchen Grad an Verkohlung (wie an Oury Jallohs Leichnam festgestellt – d. A.) nach sich ziehen“, sagte Peck.

Für die Sprecherin der Initiative, Nadine Saeed, lässt dieses Ergebnis nur eine Schlussfolgerung zu: Mehrere Dessauer Polizisten hatten Jalloh so schwer misshandelt, dass er bereits handlungsunfähig oder sogar schon tot war, als sie ihn mit Brandbeschleuniger besprühten und anzündeten, um die zuvor zugefügten Verletzungen zu vertuschen, sagte sie.

Die Politik steht in der Verantwortung

Trotz all dieser Indizien ist der Feuertod von Oury Jalloh in der Arrestzelle 5 der Dessauer Polizeiwache bis heute nie ernsthaft von der Justiz in Sachsen-Anhalt untersucht worden. Und auch der Landtag in Magdeburg hat es mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen im vergangenen Jahr abgelehnt, einen Untersuchungsausschuss zu dem Fall einzusetzen, obwohl zwei vom Parlament eingesetzte Sonderermittler in einem Prüfbericht zahlreiche Fehler der Behörden benannt hatten. Es scheint, als wolle das ostdeutsche Bundesland die wahren Hintergründe von Oury Jallohs Tod mit aller Macht weiter unter der Decke halten. Vielleicht aus der Sorge heraus, dass man auch zwei frühere Todesfälle in dem Dessauer Polizeirevier dann einer genaueren Untersuchung unterziehen müsste: den Tod des 36-jährigen Hans-Jürgen Rose, der am 7. Dezember 1997 starb und dessen Leiche Folterspuren aufwies; sowie den Fall des gleichaltrigen Mario Bichtemann, der einen Schädelbruch erlitten hatte. Seine Leiche wurde am 30. Oktober 2002 in jener Gewahrsamszelle Nummer 5 gefunden, in der auch Oury Jalloh starb.

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