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Interview | Kriegsgräuel in Butscha: „Jetzt muss unabhängig und sachlich ermittelt werden“


Link [2022-04-05 21:15:15]



Der renommierte Menschenrechtsanwalt Wolfgang Kaleck spricht über die Bilder aus Butscha und darüber, dass die Doppelmoral im Westen bei der Aufklärung von Kriegsverbrechen in der Öffentlichkeit immer kritischer gesehen wird

Bilder sind unheimlich mächtig, gerade solche wie jene der leblosen Körper in Butscha, die nach dem Abzug der russischen Truppen veröffentlicht wurden. Bilder sind aber noch kein Beweis, kein Schuldspruch. Wie können die Vorfälle von Butscha aufgearbeitet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden?

der Freitag: Herr Kaleck, die Bilder aus Butscha sind grausam, sie schockieren uns und treffen uns ins Mark. Wie gehen Sie – als Menschenrechtsanwalt – mit diesen Bildern um?

Wolfgang Kaleck: Wenn ich sage: Diese Bilder überraschen mich nicht, dann klingt das vielleicht abgebrüht. Aber sie überraschen mich leider wirklich nicht. Die russische Kriegsführung war bereits in Tschetschenien und in Syrien von ziemlicher Brutalität gekennzeichnet. Derartige Bilder überraschen mich leider auch deswegen nicht, weil in vielen Konflikten auf der Welt derzeit mit ähnlicher Brutalität gekämpft wird, allerdings fernab von den Augen der westlichen Öffentlichkeit.

Die Bilder aus Butscha laufen bei uns in der Tagesschau, wo nicht oft solche Bilder zu sehen sind. Sie lösen starke Gefühle aus, manche sagen, sie könnten einen Wendepunkt in diesem Krieg bedeuten.

Solche Bilder sind – das hat die Philosophin Susan Sontag herausgearbeitet – immer auch ambivalent: Sie schocken, sie hinterlassen einen sprachlos. Zugleich klären sie das Publikum darüber auf, was überhaupt passiert ist. Allerdings muss bei Fotografien die Authentizität immer erst nachgeprüft werden, nicht nur in diesem Fall, sondern immer dann, wenn wir es mit Bildern zu tun haben.

Wovon sprechen wir hier eigentlich: von Verstößen gegen die Genfer Konvention, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder gar von einem Genozid, wie der ukrainische Präsident Selenskyj sagt?

Man muss da unterscheiden zwischen dem juristischen und dem politischen Sprachgebrauch. Bei vielen Konflikten ist es heute üblich, von Genozid zu sprechen, wir Jurist*innen müssen damit vorsichtiger umgehen. Aber wie der soeben von Human Rights Watch veröffentlichte Bericht zeigt, gibt es deutliche Anzeichen dafür, dass die russische Armee Kriegsverbrechen begeht. Noch mal: Das ist leider ein Muster, das die russische Kriegsführung schon in Syrien und Tschetschenien ausgezeichnet hat. Das sind nicht nur Verstöße gegen die Genfer Konventionen, sondern auch Straftaten nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch und nach den Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs.

Ist so etwas Kriegstaktik? Oder eher eine Barbarisierung des Krieges, wegen mangelnder Disziplin oder wegen des Zusammenbruchs der Befehlskette?

Ich bin kein Militärexperte, aber wenn man sich das russische Vorgehen in Syrien und Tschetschenien und jetzt in der Ukraine anguckt, dann scheint das Teil der Kriegsführung zu sein. Aber genau das gilt es jetzt natürlich aufzuklären und gerichtlich nachzuweisen.

Wie können diese Gräueltaten aufgeklärt und bestraft werden?

Das sind ja zwei unterschiedliche Fragen. Zur ersten: So einleuchtend die Belege dafür scheinen, dass hier Kriegsverbrechen begangen wurden, so schwierig wird es sein, diese einzelnen Personen nachzuweisen. Wenn zum Beispiel ein Krankenhaus oder ein Wohnviertel bombardiert wird, dann muss als Erstes dokumentiert werden, was da geschehen ist. Danach muss diese Tat aber auch nach dem sogenannten humanitären Völkerrecht verboten sein: Dieses könnte es den russischen Truppen unter Umständen erlauben, ein Wohnhaus zu beschießen, wenn Kämpfer der ukrainischen Armee sich in diesem Wohnviertel aufhalten. Nichtsdestotrotz wird es sicher Bombardements von zivilen Zielen geben haben, die nicht derart „gerechtfertigt“ werden können. Aber dann kommt man erst zu der Frage: Wer ist verantwortlich? Politisch würde man die Befehlskette schnell nach oben nachvollziehen und sagen: Präsident Wladimir Putin als Oberbefehlshaber ist der Hauptverantwortliche. Aber juristisch müsste man ihm das nachweisen können, was nicht einfach ist. Und es ist fraglich, ob man entweder Putins oder der anderen Befehlshaber je habhaft werden wird, um ihnen in Den Haag den Prozess zu machen.

Es gibt also geringe Aussicht auf Erfolg?

Meine Organisation, das European Center for Constitutional und Human Rights würde in solchen Fällen immer sagen: Man weiß nicht, wie sich die Dinge noch entwickeln. Deswegen ist es richtig, dass jetzt Ermittlungen angestellt werden und dass diese unabhängig und sachlich geführt werden.

Manche Stimmen – in Russland, aber bei Weitem nicht nur dort – kritisieren, dass bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen mit zweierlei Maß gemessen wird. Sie selbst haben ein Buch darüber geschrieben.

Der Westen hat in den letzten zwei Jahrzehnten seinen Teil dazu beigetragen, das Völkerrecht zu schwächen statt zu stärken. Und sicher waren einige westliche Akteure, die jetzt gerade nach dem Internationalen Gerichtshof oder nach Spezialtribunalen gegen Russland rufen, selbst an Kriegsverbrechen beteiligt, wie die USA im Fall des völkerrechtswidrigen Angriffs auf den Irak oder Großbritannien im Fall der Folter gegen irakische Kriegsgefangene. Ich bin derzeit aber positiv überrascht darüber, dass dieses zweierlei Maß in der öffentlichen Wahrnehmung immer klarer und auch kritischer gesehen wird.

Kann der Internationale Strafgerichtshof in Bezug auf Verbrechen wie jene von Butscha tätig werden, obwohl weder die Ukraine noch Russland seinem Statut beigetreten sind?

Ja. Er könnte entweder vom UN-Sicherheitsrat damit betraut werden, so wie im Fall Libyens oder des Sudans. Das kommt hier aber nicht in Betracht, weil Russland sein Veto einlegen wird. Oder der Strafgerichtshof kommt zum Zug, weil die Ukraine selbst sich seiner Zuständigkeit unterwirft. Der dritte Weg, die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs herzustellen, wurde im Fall des Ukraine-Kriegs beschritten: wenn Vertragsstaaten die Anklagebehörde dazu auffordern. Denn Litauen, Großbritannien und 40 andere Staaten haben den Gerichtshof dazu aufgefordert, sich dieses Krieges anzunehmen, damit ist er zuständig.

Könnten auch deutsche Gerichte die Täter belangen, so wie es bei Folterungen im syrischen Bürgerkrieg passiert ist?

Sicher. Die zuständige Bundesanwaltschaft hat schon Strukturermittlungen nach dem Weltrechtsprinzip aufgenommen, ohne dass konkrete Tatverdächtige benannt werden müssen. In einem zweiten Schritt können aufgrund solcher Ermittlungen personenbezogene Strafverfahren geführt werden: Dann können entweder Haftbefehle in Abwesenheit ergehen, oder man wartet, bis Tatverdächtige nach Deutschland reisen oder in ein Land, mit dem Deutschland Rechtshilfebeziehungen hat.

Wie wahrscheinlich ist es, dass das passiert?

Wir orientieren uns bei unserer Arbeit nicht daran, ob das wahrscheinlich ist, sondern daran, ob es möglich ist. Möglich ist es. Auch wenn es länger dauern kann, als vielen lieb ist.

Wolfgang Kaleck ist Fachanwalt für Strafrecht und Mitgründer des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin. Er hat unter anderen Whistleblower Edward Snowden anwaltlich vertreten

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