In der Liga der aktuellen Katastrophen – Klima, Seuche, Krieg und die damit verbundenen Folgen – rangiert Corona mittlerweile auf einem der hinteren Plätze. Angesichts des unberechenbaren russischen Präsidenten, der mit der Büchse der Pandora droht, erscheint das ansteckungsaktive, aber nicht mehr ganz so rabiate Virus fast schon wie ein freundlicher Kumpel, mit dem sich irgendwie leben lässt. Dabei wird Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht müde zu betonen, dass die objektive Corona-Lage viel schlechter sei als die Stimmung im Land, das sich entgegen jeder Datenlage auf ein Ende der Pandemie eingestellt hat.
Fast schon tragisch mäandert Lauterbach zwischen der Rolle des hochbesorgten Experten und des abwiegelnden Politikers, der zähneknirschend den Kompromiss zum Corona-Schutz verteidigen muss. An seiner Seite: wahlweise der Chef des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, oder der Justizminister Marco Buschmann (FDP). Geht der aktuelle Entwurf durch den Bundestag, würden die weitgehenden Beschränkungen des geltenden Infektionsschutzgesetzes, das am 19. März ausläuft, aufgehoben und, wie Buschmann versichert, weitestgehend zur Normalsituation zurückgekehrt werden.
Dabei spricht die objektive Situation eine andere Sprache: Die B2-Variante von Omikron im Zusammenspiel mit den bereits bestehenden Lockerungen lässt die Ansteckungen seit vielen Tagen wieder hochschnellen. Was aber passiert, wenn alle Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote, Impfnachweise und das generelle Tragen von Atemschutzmasken entfallen? Bestehen bleiben dann lediglich die Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und in öffentlichen Verkehrsmitteln und die Testpflicht in diesen Bereichen sowie in Schulen, Haftanstalten und Jugendeinrichtungen, soweit von den Ländern übernommen. „Basisschutz“ nennt die FDP, was Gesundheitspolitiker wie Janosch Dahmen (Grüne) den Kopf schütteln lässt, weil in Einkaufszentren nun maskenlos gedrängelt werden darf.
Ganz wehrlos macht das Gesetz die Verantwortlichen nicht. Sollten sich bestimmte „Gebietsliegenschaften“ – also Kreise oder Städte – zu Hotspots entwickeln, dürfen die Länder intervenieren und weitergehende Maßnahmen ergreifen. Allerdings erst nach Beschluss der Parlamente. Das steht der Empfehlung des Expertenrats entgegen, der im Notfall „Reaktionsschnelligkeit“ fordert. Darüber hinaus schweigt sich der Entwurf auch über die Kriterien eines solchen „Hotspots“ aus. Wie gefährlich muss eine Mutation sein, um tätig zu werden, welche Eingriffsschwellen gelten beim Infektionsgeschehen oder in Bezug auf die Hospitalisierung?
Wenn Pflegekräfte entfliehenDie Kritik an diesem Kompromiss, bei dem sichtlich die FDP die Feder führte, folgte prompt. Insbesondere die Länderchefs – auch die der Ampelparteien – kritisierten ihn als „grob fahrlässig“, wie der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Baden-Württemberg. „Man wirft doch den Feuerlöscher nicht weg, wenn es brennt“, schimpften sowohl der niedersächsische Ministerpräsident Stefan Weil (SPD) als auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Handwerklich schwach und zu schnell zusammengebastelt, lautet der Vorwurf von Expert:innen. Den Verbänden blieb genau eine Nacht, um dazu Stellung zu nehmen.
Brisant ist das Auslaufen des geltenden Infektionsschutzgesetzes auch deshalb, weil es zeitlich zusammenfällt mit dem Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht am 16. März. Das Datum hängt wie ein Damoklesschwert über den Gesundheitseinrichtungen, aber auch den Gesundheitsämtern, denen es obliegt, den Impfstatus der Beschäftigten zu überprüfen. Erst im Laufe des Februars lieferte der Gesundheitsminister den Ländern eine „Handreichung“ für die jeweiligen Ausführungsverordnungen. Die Verunsicherung der Betreiber von Einrichtungen und Beschäftigten ist noch immer immens, wie der Zulauf zu entsprechenden Informationsveranstaltungen zeigt.
Bei der Umsetzung der Teilimpfpflicht geben sich die meisten Länder moderat. Keine bereits länger beschäftigte Pflegekraft muss unmittelbar fürchten, den Arbeitsplatz räumen zu müssen. Bayern und Hessen wollen Ungeimpften zunächst eine Beratung anbieten. Verbunden ist damit auch die Hoffnung, dass sich manche noch für die Impfung mit Novarax, dem neuen, auf konventioneller Technologie beruhenden Impfstoff entscheiden. Die aus Sachsen verfügbaren Daten widerlegen diesen Optimismus allerdings: Von den 69.000 gelieferten Dosen wurden 700 verimpft; bundesweit waren es Anfang März 13.200. Erst wenn die Impfquote nicht gesteigert werden kann, folgen restriktivere Mittel wie Tätigkeits- und Betretungsverbot und ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.
Auch Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wollen sich an den oben genannten Regelungen orientieren, Thüringen setzt auf Einzelfallprüfung und Anhörung der Beschäftigten. Einige Länder haben digitale Meldeplattformen eingerichtet. Ein Nadelöhr ist die Überprüfung durch die Gesundheitsämter, wie das Beispiel Berlin zeigt. Dort haben einige Gesundheitsämter angekündigt, die Impfpflicht aus Personalmangel nicht durchsetzen zu können.
Die Länderverordnungen sind vom Spagat geprägt, das Gesetz angemessen umzusetzen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Den Gesundheitsämtern wird Entscheidungsspielraum eingeräumt, wo eine Einrichtung den Betrieb aufgrund drohenden Personalnotstands nicht mehr sichern kann. Eine Online-Befragung der Alice-Salomon-Hochschule Berlin von mehr als 1.800 Einrichtungen hat ergeben, dass die Impfquote dort mit 82 Prozent höher ist als in der übrigen Bevölkerung, sie wird aber voraussichtlich auch nicht über 90 Prozent steigen. Deshalb muss rechnerisch von einem Versorgungsdefizit von 15,3 Prozent ausgegangen werden, im ambulanten Bereich betrifft das 19,9, in den Krankenhäusern 13,1 und in der Langzeitpflege 5,9 Prozent der betroffenen Menschen. Das ist aber nur ein theoretisches Modell, inwieweit es zu einer weiteren Berufsflucht kommen wird, ist noch nicht absehbar.
Es regt sich aber auch öffentlicher Widerstand. In Tübingen trommelte die Initiative „Klinik Personal steht auf“ am Vorabend des Frauentags 1.200 Beschäftigte aus dem Universitätsklinikum und Pflegeeinrichtungen zusammen, um gegen die Teilimpfpflicht zu protestieren. Die Berliner Krankenhausbewegung sprach sich auf ihrer Kundgebung zum Frauentag zwar nicht generell gegen eine Impfpflicht aus, befürchtet aber, dass diese am Ende nur für eine bestimmte Berufsgruppe gelten könnte. Christine Vogler, die 120.000 Pflegekräfte im Deutschen Pflegerat vertritt, erklärt gegenüber dem Freitag: „Die Menschen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, haben auch bislang schon die vulnerablen Gruppen geschützt, indem sie sich an die Hygienemaßnahmen gehalten haben. Bewältigen werden wir die Pandemie allerdings nur, wenn alle Menschen in Deutschland sich impfen lassen. Verweigert man das, braucht keiner mehr in Zukunft zu klatschen!“
Um diese allgemeine Impfpflicht wird es Ende dieser Woche im Bundestag gehen, wenn die drei überfraktionellen Anträge zur Impfpflicht in zweiter Lesung verhandelt werden. Der Entwurf, der eine Impfpflicht aller in Deutschland lebenden Erwachsenen vorsieht und der auch von Kanzler Olaf Scholz (SPD) unterstützt wird, hat mit 233 Unterstützer:innen zwar die größte Aussicht, verabschiedet zu werden. Um aber auf die einfache Mehrheit von 369 zu kommen, bedarf es der Unterstützung aus der Union. Die jedoch geht mit ihrem Impfvorsorgegesetz, eine Art Impfpflicht nach Infektionslage, die nach Bedarf im Herbst aktiviert werden kann, eigene Wege. Vielleicht setzt sich am Ende doch die Abgeordneten-Gruppe um Andrew Ullmann (FDP) durch, die eine Impfberatung favorisiert und, wenn nötig, eine Impfpflicht ab 50 Jahren. Wahrscheinlicher ist, dass keine Mehrheit zustande kommt und das ganze Projekt stirbt. Eine Minderheit der Abgeordneten verweigert sich einer Impfpflicht ohnehin.
Österreich setzt die Pflicht ausFür das Prestigeprojekt von Olaf Scholz und Karl Lauterbach steht es auch deshalb nicht gut, weil das Vorbild Österreich die Impfpflicht ausgesetzt hat. Die Wiener Regierung begründet dies mit der weniger schwer verlaufenden Omikron-Infektion. Und tatsächlich wirkt der derzeit verfügbare Impfstoff gegen Omikron nur bedingt, von möglichen neuen Virusvarianten ganz abgesehen. Fraglich also, ob der Aufwand sich überhaupt lohnt. Außerdem könnte das Ende der Infektionsschutzmaßnahmen auch als Signal für das Ende der Pandemie verstanden werden, die eine Impfpflicht nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lässt. Wenn die allgemeine Impfpflicht allerdings nicht kommt, steht die Politik unter heftigem Legitimationsdruck, wenn sie Pflegekräfte sanktioniert, die sich nicht impfen lassen wollen.
Die Freidemokraten als kleinster Partner in der Ampel geben beim Corona- und Impfpoker die Zocker, die die Treue zum Regierungsbündnis schon einmal ausspielen, um gelenkig zu bleiben und gegebenenfalls doch einen anderen Spielpartner zu suchen. Ihr Chef Christian Lindner wird nicht müde, die Unabhängigkeit seiner Partei zu betonen, und ihr Generalsekretär Bijan Djir-Sarai feiert die Liberalen als „Befreier“, die den angekündigten „Freedom Day“ am 20. März nun doch noch und gegen alle Widerstände einlösen.
Getrieben wird die FDP allerdings auch von der Seite der Impfgegner:innen. Kürzlich durfte sich Jessica Hamed, bekannt für ihre juristischen Interventionen gegen die Corona-Maßnahmen, im Magazin Cicero ausführlich über die „tragische Rolle der ehemaligen Freiheitspartei FDP“ ausbreiten. Tragisch, weil einerseits ihr Einfluss in der Regierung zu gering sei, um den „pandemiepolitischen Sonderweg Deutschlands“ zu beenden, wodurch sie ein Wahlversprechen breche, und weil sie andererseits im Bündnis bleibe, „um das Schlimmste zu verhindern“. Man muss die rhetorischen Verrenkungen der Autorin im Einzelnen gar nicht nachvollziehen, um zu erkennen, dass die FDP der Schlüssel ist, um die Ampel-Regierung zu zersetzen.
Dazu gäbe es einigen Grund nach den Plänen von Olaf Scholz, die rasante Militarisierung der Republik im Grundgesetz zu verankern, und den Äußerungen der SPD-Chefin Saskia Esken, die Einmischung der NATO in den Ukraine-Krieg nicht auszuschließen. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung sollte dafür nicht als Vehikel dienen.
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2024-11-10 10:05:52