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Donbass | Woran „Minsk II“ gescheitert ist


Link [2022-04-08 09:13:55]



Russland verletzt die territoriale Integrität der Ukraine. Ein Abkommen hatte den Osten des Landes befrieden sollen. Nicht nur Moskau hat dessen Vorgaben gebrochen

Es gibt keine Reinheit und Unschuld, höchstens für Narren, aber die sind in der Politik fehl am Platz, zumal in der russischen. Wenn sich Präsident Wladimir Putin dazu entschließt, die beiden Entitäten Donezk und Lugansk als souveräne Republiken anzuerkennen, ist das nicht nur eine gewagte Entscheidung. Er bedenkt den Westen mit einer machtpolitischen Antwort auf den aus seiner Sicht unangemessenen Umgang mit seinem Land. Sie reflektiert mehr als nur Verstimmung über die fehlende Bereitschaft, auch nur in Maßen mit substanziellen Angeboten auf die Verhandlungsangebote der vergangenen Wochen zu reagieren. Es ist eine Kampfansage.

Als unumstößliche Realität werden in der Ostukraine nun Verhältnisse festgeschrieben, wie sie in dieser Gegend seit fast acht Jahren von den prorussischen „Volksrepubliken“ verteidigt werden. Das wäre ohne den Beistand aus Russland angesichts einer modernisierten, von der NATO aufgerüsteten ukrainische Armee kaum denkbar gewesen. Das hat der Westen bisher hingenommen und wird es weiter tun.

Lästige Zumutung

Im Donbass existiert seit 2014 eine fast 500 Kilometer lange Frontlinie, ist die Kollision zwischen verfeindeten Armee- und Milizverbänden jederzeit möglich, könnten die Geschichts- und darin verwobenen Konfliktbilder gegensätzlicher kaum sein. Mehrfach haben ukrainische Kräfte versucht, abtrünnige prorussische Städte und Gebiete zurückzuerobern. Sie kamen im Frühjahr 2014 bis Slowjansk und Mariupol, sie kamen nicht bis Donezk und Lugansk. Immer war klar, eine Konfrontation in der Ostukraine wird zum Krieg, wenn reguläre russische Verbände eingreifen, um Donezk wie Lugansk gegen einen Angriff zu schützen. Sehr selten, fast nie rang man sich in Deutschland zu der Frage durch, weshalb Menschen, die nach Kiewer Lesart ukrainische Staatsbürger sind, mit schwerer Artillerie beschossen, um ihre soziale Existenz gebracht, getötet oder in die Flucht getrieben werden. Bestenfalls in Nebensätzen, wenn überhaupt, räumten deutsche Politiker ein, wie ukrainische Regierungen den im Februar 2015 geschlossenen Minsk-II-Vertrag blockierten. Allgemeiner Amnesie verfielen die Gründe für die Sezession der Regionen Donezk und Lugansk, ein mehrheitlich russisch besiedeltes Terrain. Um einen zu nennen: Die nach dem Sturz der Regierung Janukowitsch Ende Februar 2014 in Kiew mächtigen Autoritäten hoben umgehend Gesetze auf, die den Status russischer Bürger (ein Viertel der Gesamtbevölkerung) sowie der russischen Sprache im Osten und Süden des Landes garantierten.

Um einen weiteren anzuführen: Die in Kiew gegen den Osten verhängte Wirtschaftsblockade hat getrennt, was zusammengehören sollte. Und noch etwas: Es ist erstaunlich, wie eine „wertegeleitete“ deutsche Außenpolitik beharrlich verdrängt, dass in der Ostukraine stehende rechtsextreme, nationalistische Milizen wie das Regiment Asow und andere den Nazikollaborateur Stepan Bandera verehren, einen Helfer beim Judenmord während der deutschen Okkupation. Schon 2005 hatte der prowestliche Staatschef Viktor Juschtschenko Bandera zum „Helden der Ukraine“ erklärt. Das Establishment der Postmaidan-Ukraine idealisiert ihn seit 2014 als Ikone eines antirussischen Furors, als sollte der hochgemute Moralismus des Westens ins rechte Licht gesetzt werden.

Emmanuel Macron verdiente Zustimmung, als er nach seinen Gesprächen mit den Präsidenten Putin und Wolodymyr Selenski Anfang Februar überzeugt war, dass der Schlüssel für Entspannung oder Eskalation in der Ostukraine liegt. Er nahm aus beiden Treffen die Zusage mit, man wolle sich an das Minsk-II-Abkommen halten. Was für die Führung in Kiew u. a. heißen musste, nicht länger auf einer Revision der Übereinkunft vom Februar 2015 zu bestehen. Eine Maximalposition, von der stets klar war, dass sich Russland darauf so wenig einlassen würde, wie die Minsk-II-Moderatoren Deutschland und Frankreich darauf eingehen konnten, ohne den Vertrag aufzugeben.

Kernproletarisches Revier

Seit sieben Jahren hat Kiew dieses Abkommen mehr als lästige Zumutung denn bindende Verpflichtung behandelt. Dies galt vorrangig für die unter Punkt 11 verankerte Verfassungsreform, die bis Ende 2015 (!) hätte stattfinden sollen, aber unterblieb. Wörtlich heißt es im „Minsker Protokoll“: „Diese Verfassung muss als Schlüsselelement eine Dezentralisierung (unter Berücksichtigung der Besonderheiten einzelner Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk) aufweisen, die mit den Vertretern dieser Gebiete abgestimmt ist, ebenso die Verabschiedung eines ständigen Gesetzes über den besonderen Status einzelner Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk ...“ Der Auftrag zur konstitutionellen Neuordnung blieb ebenso liegen wie andere Minsk-II-Vorgaben, etwa die Rückkehr zu einer „vollständige(n) Kontrolle über die Staatsgrenze von Seiten der ukrainischen Regierung“ (Punkt 9) oder „regionale Wahlen“ (Punkt 12). Beides konditionierte Sequenzen, waren sie doch gleichfalls an eine Verfassungsreform gebunden. Kiew weigerte sich zudem beharrlich, mit Gesandten aus den beiden abtrünnigen „Oblasten“ zu verhandeln, obwohl die im Protokolltext als potenzielle Unterhändler genannt sind. Unter Punkt 12 ist von „Vertretern der einzelnen Gebiete der Oblaste Donezk und Lugansk“ die Rede, mit denen „im Rahmen der Dreiseitigen Kontaktgruppe“ zu sprechen sei. Wer sollte sonst gemeint sein als die politischen Vertreter dieser Gebiete?

Wer Vertragsverstöße ignoriert oder herunterspielt, verweigert nicht nur ein objektives Lagebild. Der hat Anteil daran, dass verspielt wurde, was mit „Minsk II“ an Kompromissen möglich war. Wladimir Putin hat daraus nun – nicht so handstreichartig, wie es den Anschein hat – seine Konsequenzen gezogen. Sie missachten das Recht der Ukraine auf territoriale Integrität, sie halten es mit nationaler Selbstbestimmung im Donbass, was an die Trennung der Provinz Kosovo vom serbischen Staat im Jahr 2008 erinnert oder an die Ereignisse beim Südossetien-Konflikt im selben Jahr. Anfang August überrannten seinerzeit georgische Militäreinheiten die abtrünnige Region. Als die russische Armee eingriff, die dort Friedenstruppen stationiert hatte, musste der Angreifer den Rückzug antreten. Es folgte die russische Anerkennung Südossetiens als unabhängiger Staat.

So viel dürfte feststehen, je aggressiver Kiew die „Volksrepubliken“ und deren Bevölkerung künftig attackiert, desto mehr wird Russland als Schutzmacht ins Spiel kommen. Schließlich handelt es sich um ein Gebiet, das in den frühen 1920er Jahren zur souveränen russischsprachigen Donezker-Kriworoger Volksrepublik gehörte. Diese der Ukrainischen Sowjetrepublik einzugliedern, diente dem noch von Lenin befürworteten Ziel, dem Sowjetgedanken in der Ukraine durch ein kernproletarisches Kohlerevier mehr Geltung zu verschaffen. In der vergangenen Woche erst hat die KP Russlands unter Verweis auf diese Tradition ihren von allen Fraktionen – auch der Regierungspartei „Einiges Russland“ – unterstützten Aufruf in der Duma eingebracht, man möge die „Volksrepubliken“ anerkennen. Für Staatschef Putin sicher ein willkommenes Mandat zum Handeln. Er konnte sich auf das Votum der Legislative berufen, die nach westlichem Demokratieverständnis bekanntlich nicht übergangen werden darf.

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