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Corona | Beim Pokern verzockt


Link [2022-02-17 19:51:30]



Gestern Impfpflicht, morgen Öffnungen – die Ampel hat sich mit ihrer Pandemiepolitik in eine heikle Situation manövriert

Durch eine Impfung gehen Menschen ein geringeres Risiko ein als gefährdete Menschen, wenn sie von nicht geimpftem Personal versorgt werden. Das ist, auf einen Satz gebracht, die Haltung der obersten Richter in Karlsruhe zur Impfpflicht für Pfleger:innen und Krankenhauspersonal, die am 15. März in Kraft treten soll. Die Eilentscheidung, mit der ein Aufschub des Gesetzes abgelehnt wurde, beinhaltet zwar nur eine Nachteilsabwägung, sie sagt nichts aus über die Verfassungsmäßigkeit der Impfpflicht. Doch der Pflock ist eingeschlagen.

Mit dem, worüber sich die Politik seit einer Woche fetzt, hat das nur am Rande zu tun. Das Gesetz, im Dezember rasch zusammengebastelt und verabschiedet, war ja eher als Testballon in den Delta-Himmel geschickt worden, unter anderem auch, um eventuelle Widerstände gegen eine generelle Impfpflicht auszuloten. Zweifellos in der Durchführung schlecht vorbereitet – beispielsweise bei den arbeitsrechtlichen Folgen für Impfverweigerer – wird es nun zur Steilvorlage für die Opposition, die es eigentlich mitabgenickt hat.

Dass der bayerische Solo-Rodler Markus Söder (CSU) mit seiner Ankündigung, das Gesetz auszusetzen, nur seine Rodelbahn präpariert, die ihn ins nächste Wahlziel bringen soll – geschenkt. Dass sein Schlitten zwischendurch aber auch von manchem Länderchef angeschoben wurde, der damit selbst einen Rechtsbruch in Kauf nahm, zeugt vom Willen, die Bundesregierung zu desavouieren. Das Ganze ist offensichtlich, banal – und ziemlich verantwortungslos. Insbesondere gegenüber den Pflegenden und den Betreiber:innen der betroffenen Einrichtungen, die bis heute nicht genau wissen, wer in vier Wochen noch arbeiten darf. Wer über Abwanderung aus dem Beruf nachdenkt, wird sich bestätigt sehen.

Lockerungen und Impfpflicht lassen sich nicht trennen

Man darf aber auch sagen: Diese Regierung hat sich, kaum im Amt, in eine ausweglose Situation manövriert, weil sie auf eine parlamentarische Solidarität in der Sache, der Impfpflicht, setzte, um damit die Heterogenität der Ampel zu verschleiern. Dass alleine von der FDP zwei eigene Gesetzesentwürfe kommen, ist peinlich. Jetzt winkt die Union auch noch mit einem „Impfvorsorgegesetz“ und entzieht schon mit dem Titel den Impfpflichtbefürwortern, deren Leitwolf Söder einmal war, den Schub. Schneetreiben bei voller Abfahrt und ungewissem Ausgang.

Ausweglos ist die Situation aber auch, weil die Debatte um die Lockerungen der Coronamaßnahmen vom Streit um die allgemeine Impfpflicht nicht zu trennen ist. Mit der abflachenden Omikron-Infektionswelle steigt der Öffnungsdruck, zumal eine Überlastung der Gesundheitseinrichtungen vorläufig nicht mehr zu erwarten ist. Es zeichnet sich ab, dass die meisten Einschränkungen schrittweise bis zum 20. März zurückgenommen werden. Spannend aber ist die Frage, ob das Infektionsschutzgesetz noch einmal verlängert wird, wie es dem Expertenrat und einem Teil der Politiker vorschwebt. Auch diese Entscheidung müsste sich an der verfassungsmäßig gebotenen Verhältnismäßigkeit orientieren; nur mit Aussicht auf eine möglicherweise neu auftauchende Coronavariante wäre sie jedenfalls nicht zu rechtfertigen.

Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit

Wenn aber die meisten Maßnahmen demnächst zurückgefahren werden, dann sinkt auch der Druck, sich impfen zu lassen, damit die Impfquote wie gewünscht auf über 80 Prozent steigt. Dann greift nur die Pflicht. Aber ob eine allgemeine Impfpflicht den verfassungsmäßigen Bedenken standhält, steht dahin, trotz der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Denn zum einen handelt es sich um eine Art Vorratsgesetz, das auf eine mögliche neue Coronawelle im Herbst zielt. Zum anderen weiß niemand, ob die gegenwärtigen Impfstoffe gegen eine neue Virusmutation überhaupt wirken. Und auch im Hinblick auf die Durchsetzung ist zu prüfen, ob es ein „geeignetes“ Mittel ist. So sieht es das Prinzip der Verhältnismäßigkeit vor. Die vielen Alarmrufe, die schon jetzt aus überforderten Gesundheitsämtern, von unwilligen Arbeitgebern und strapazierten Krankenkassen kommen, denen arbeitsteilig die Kontrolle der Impfpflicht für alle aufgebürdet werden soll, sprechen Bände. Bei den österreichischen Nachbarn steht die gerade eingeführte Impfpflicht aufgrund des Widerstands der Länder schon wieder auf der Kippe.

Selbstverständlich muss sich Politik vorausschauend verhalten. Und Impfen, daran sollte nach Omikron kein Zweifel bestehen, schützt die Menschen, weil die Symptome dann viel geringer ausfallen. Aber ein Gesetz, dessen Anwendungsvoraussetzungen in der Zukunft liegen, ist nun mal heikel. Das betrifft die Impfpflicht ab 18 Jahren ebenso wie die ab 50. Und was das Impfvorsorgesetz, das die Union favorisiert, betrifft: Dann müsste erneut ein Gesundheitsminister – diesmal von der SPD – überstürzt auf Impfdosen-Einkaufstour gehen, falls tatsächlich ein neuer Virustyp auftaucht und das Gesetz „aktiviert“ wird. Wie das ausgeht, wissen wir aus dem Corona-Jahr 2020.

Sollte die einrichtungsbezogene Impfpflicht aber ins Stolpern kommen, dann wankt wohl auch das Gesamtprojekt einer allgemeinen Impfpflicht. In der Verschiebung der Bundestagsdebatte deutet sich das bereits an. Dann wäre das Vorhaben nichts weiter gewesen als eine Karte im politischen Machtpoker. Und niemand sollte sich wundern über die winterlichen Spaziergänge im Land.

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