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Bündnisse | EU-Beitritt der Ukraine wäre gleichbedeutend mit einer NATO-Mitgliedschaft


Link [2022-03-24 09:18:49]



Ein EU-Beitritt der Ukraine hätte weitreichende Folgen – auch militärische. Denn seit 2007 gibt es auch in der EU eine Beistandspflicht für den Ernstfall

Russlands Invasion bringt einiges in Bewegung. Es handelt sich um einen militärischen Vorgang, doch sind im Verständnis solcher Ereignisse Öffentlichkeit und Medien weitgehend ungeübt. Der Mangel an Deutungskompetenz erinnert an die Frühphase der Corona-Pandemie. Da sprang ein Experte in die Lücke, um den Medien, besonders dem Wissenschaftsjournalismus, Zeit zu geben, sich in das neue Thema einzuarbeiten.

Heute erleben wir einen analogen Mangel. Die Folge davon ist, dass politische Optionen von ihren militärischen Implikationen her nicht voll begriffen werden. Als Beispiel sei der Antrag „Sofort-Mitgliedschaft der Ukraine in der EU“ herausgegriffen. Dieser wird in der Öffentlichkeit überwiegend als Bitte um einen symbolischen Akt der Solidarität und Anteilnahme aufgefasst. Geht die Interpretation darüber hinaus, dann als Vorgang von weitreichender wirtschaftspolitischer Bedeutung. Dass es eine bündnispolitische Komponente gibt, wird ausgeblendet. Die EU-Mitgliedschaft ist jedoch inzwischen – seit Ende 2007, seit der Einigung über den Lissabon-Vertrag – in Wahrheit ein funktionales Äquivalent für eine NATO-Mitgliedschaft.

Wolodymyr Selenskyj fordert EU-Beitritt der Ukraine

Der Präsident der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, dürfte das gewusst haben. Und wenn nicht er, dann seine Berater. Er hat am 28. Februar, vier Tage nach Beginn des russischen Angriffskriegs, nicht nur prinzipiell die Aufnahme in die EU verlangt, sondern die sofortige Integration in einem extra dafür einzurichtenden Ausnahmeverfahren: „Wir fordern von der Europäischen Union den sofortigen Beitritt der Ukraine über ein neues Sonderverfahren.“ Im Erfolgsfall hätte das bewirkt, dass die EU-Staaten damit beistandspflichtig und Kriegsparteien geworden wären. Es wäre zu einer Ausweitung des Krieges gekommen, als hätte man in der NATO dem Verlangen aus Kiew nach einer Flugverbotszone über ukrainischem Territorium entsprochen.

Ziel solcher Forderungen für die ukrainische Regierung ist es, in der jetzigen Situation jenen militärischen Beistand zu erreichen, der 2008 auf dem NATO-Gipfel in Bukarest in Aussicht stand, aber bis auf Weiteres aufgeschoben wurde. Selenskyjs kommunikative Strategie besteht darin, dies nicht explizit zu artikulieren, sondern hinter unproblematisch und legitim erscheinenden Bitten zu verbergen. In den militärpolitisch unterbelichteten Öffentlichkeiten der EU wird das breit diskutiert, mit ethischer und moralischer Grundierung, ohne sich des bündnispolitischen Rattenschwanzes gewahr zu sein.

Nach Selenskyjs Einlassung am 28. Februar zeigte sich die EU zunächst gespalten. Noch am Abend des gleichen Tages signalisierten die Regierungschefs von acht mittelosteuropäischen Mitgliedern – Bulgarien, Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei und Slowenien (nicht Rumänien und Ungarn) – ihre Unterstützung für den Antrag. Diese Länder waren einst entweder Republiken der Sowjetunion oder Teil des Warschauer Pakts. Allerdings haben sie Selenskyjs Begehren die bündnispolitische Spitze genommen, indem sie sich lediglich für einen Kandidatenstatus des Antragstellers aussprachen. Das wiederum wurde geschickt kommuniziert. Man stellte nur das Positive heraus, die Zustimmung eben. Die Ablehnung des Eigentlichen hingegen fand nur implizit Erwähnung, ohne gesondert ausgeführt zu werden. Folglich konnte die Ukraine nicht wie erhofft kurzfristig den Kollektivschutz aus der Bündnisverpflichtung von Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages erreichen.

Außenministerin Annalena Baerbock musste noch am gleichen Tag bei einer Pressekonferenz in Slowenien die undankbare Aufgabe schultern, das Bürokratische vorzuschieben, um zu begründen, dass die Aufnahme „ein Prozess“ bleiben müsse. Als ob das der Sinn des Vorstoßes von Selenskyj gewesen wäre. So blieb die tatsächliche Intention einer Expressaufnahme in die EU unausgesprochen – und zwar auf beiden Seiten. Die Medien hielten sich an die abgegebenen Erklärungen und glaubten, professionellen Grundsätzen gerecht zu werden. Eine informierte Öffentlichkeit zu Schicksalsfragen entsteht auf diese Weise nicht.

EU-Mitgliedschaft oder NATO-Mitgliedschaft für Ukraine gleichbedeutend

Jahrzehntelang beanspruchte die NATO eine vertraglich vereinbarte kollektive Sicherheit als Alleinstellungsmerkmal in Europa. Seit der Übereinkunft von Lissabon, getroffen am 13. Dezember 2007, ist es damit vorbei. Dieses Abkommen, das die zuvor gescheiterte EU-Verfassung ersetzt, enthält eine EU-weite Beistandsverpflichtung in dem bewussten Artikel 42. Mit dem Aachener Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration vom 22. Januar 2019 kam in diesem Dokument mit Artikel 4 eine bilaterale Beistandsklausel hinzu. Als Anlass, sie zu erfüllen, wird auf einen „bewaffneten Angriff“ („armed aggression“) im Sinne von Artikel 51 der UN-Charta verwiesen. Unterschiedlich streng ist die Auslegung der Beistandspflicht für den Ernstfall.

Doch ändert das grundsätzlich nichts daran, dass sich der Lissabon-, der Aachener und der NATO-Vertrag in diesem Punkt überlappen und ihr Zusammenwirken wenig durchdacht scheint. Fest steht: Ist die Ukraine EU-Mitglied, kann sie im Fall eines bewaffneten Konflikts mit Russland den militärischen Beistand der EU-Mitgliedstaaten verlangen. Da diese Länder bis auf wenige Ausnahmen zugleich der NATO angehören, heißt das: Gewährt auch nur ein EU-Staat, gegebenenfalls ohne Abstimmung im EU-Ministerrat, militärische Unterstützung und wird daraufhin auf dem eigenen Territorium oder anderswo in Kampfhandlungen verwickelt, kann dieser Staat allein die Beistandspflicht der NATO reklamieren.

Das heißt, militärisch beziehungsweise bündnispolitisch ist eine Mitgliedschaft in der EU somit ein fast vollständiges Substitut für eine explizite NATO-Mitgliedschaft. Insofern vergäbe sich die Ukraine bündnispolitisch so gut wie nichts, würde sie eine NATO-Zugehörigkeit gegen eine in der EU tauschen oder umgekehrt. Nur: Über eine NATO-Mitgliedschaft entscheiden Regierungen und Parlamente, über eine EU-Mitgliedschaft zunächst die Brüsseler Institutionen – das ist ein Unterschied.

Jochen Luhmann ist Senior Expert des Wuppertal Instituts

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