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Blockaden | Vom Widerstandsrecht im Namen der Weltrettung


Link [2022-03-09 08:53:11]



Von der Anti-AKW-Bewegung über die G8-Proteste zu den Autobahnbesetzungen der „Letzten Generation“ heute: Was sich aus der Geschichte des gewaltfreien zivilen Ungehorsams für die Gegenwart lernen lässt

Jede Generation braucht ihre eigene Revolution. So lautet ein auf Thomas Jefferson zurückgehendes Diktum, aus dem der Gründungsvater der Vereinigten Staaten auch eine Halbwertszeit der von ihm mit ausgehandelten Verfassung ableitete: neun Jahre. Das ist bemerkenswert, weil der Wille des Volkes mit der Etablierung der bürgerlich-demokratischen Verhältnisse doch genau in dieser konstituierten Ordnung aufzugehen scheint und der Demos sie, so will es jedenfalls die liberale Lesart des Widerstandsrechts, nur ausnahmsweise herausfordern darf. Im Idealfall resultiert daraus dann ein kommunikativer Prozess zum Wohle der Demokratie, der den Protest einhegt, ohne grundsätzlich an den Verhältnissen zu rütteln. In einer radikaldemokratischen Weiterentwicklung können die Protestierenden die Demokratie aber auch umbauen. Der Sozialphilosoph Robin Celikates sieht im zivilen Ungehorsam eine Art Veto-Recht, das den demokratischen Prozess antreibt, bis hin zur Systemfrage.

Das passiert momentan und unter den argwöhnischen Augen einer einmal an den Verhältnissen rüttelnden, nun regierenden Partei, die das gar nicht goutiert – den Bündnisgrünen. Missfällige O-Töne gegen die Akteur:innen, die sich derzeit blockierend in den öffentlichen Raum stellen, befeuern die Medienlandschaft. Als im Sinne Jeffersons x-te nachfolgende Generation nehmen diese Jüngeren in Anspruch, selbstbestimmt Lebensgrundlagen zu verteidigen gegen das industrielle Zerstörungswerk. Schon im Namen der Gruppe „Aufstand der letzten Generation“ schwingt die apokalyptische Dringlichkeit dieses Begehrens mit. Aus dem schmalen Zeitkorridor von vier oder fünf Jahren, die zur Bewältigung der Klimakrise noch verbleiben, leiten sie einen Notstand ab, der es rechtfertigt, unangekündigt Autobahnen zu besetzen, den Hamburger Hafen und demnächst auch Flugplätze. Die unabweisbare Legitimität des existenziellen Anliegens schlägt allen Widerspruch hinsichtlich der Legalität ihrer Aktionen außer Gefecht.

Die Gehorsamsverweigerung hat eine lange Tradition. Sie geht zurück auf den Kritiker der Sklaverei, Henry D. Thoreau, der sich, seinem Gewissen folgend, in die Wälder zurückzog, und war ein Kampfmittel der Schwarzen Bürgerrechtsbewegung der USA. In Deutschland wurde der zivile Ungehorsam reaktiviert, als in den 1970er Jahren in Westdeutschland deutlich wurde, dass die waffenfähige Auseinandersetzung mit dem Staat aussichtslos war: „Die Häuser sind militärisch nicht zu halten“, war eine Lehre aus den ersten Hausbesetzungen im Frankfurter Westend, in Freiburg und anderswo. So selbstverständlich war das nicht in einer Zeit, als überall auf der Welt die Völker zu den Waffen griffen.

Von Wackersdorf bis Occupy

Das Widerstandsrecht im Namen der Weltrettung ist nicht neu. Auch die Anti-AKW-Bewegung machte sich „in Sorge und Not um das Leben“, so aus einer Rede einer Aktivistin in Wackersdorf, auf den Weg. Die Aktivist*innen mussten sich gegenüber Drohgebärden wie „bald gehen im Ländle die Lichter aus“ verteidigen und auch dem Druck der ultralinken Fraktionen standhalten, die meinten, den Machtkampf mehr oder minder gewalttätig austragen zu können. Denn selbst die RAF bezog ihre Legitimität aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus, dem Krieg in Vietnam und den folgenden Befreiungsbewegungen. Die Friedensbewegung wiederum bildete Abwehrketten gegen menschheitszerstörende Atomraketen, und die 20 Jahre später global agierenden Kritiker:innen des ungerechten Verteilungsregimes besetzten Banken und Plätze, in der Wallstreet oder im Frankfurter Bankenviertel. Nicht Partialinteressen wie etwa im Arbeitsstreik, sondern der Anspruch, für die „99 Prozent“ zu sprechen, wie es die Occupy-Bewegung reklamierte, erlaubt den Regelbruch, der mit Aktionen des zivilen Ungehorsams immer verbunden ist.

Gleichzeitig wusste jeder und jede, der oder die einmal einen Bauplatz oder ein Haus mitbesetzt hatte, mit welcher Brachialgewalt der Staat gegen diejenigen vorging, die die konstituierte Gewalt infrage stellten. Wer davon Andenken heimtrug, war nicht besonders friedlich gestimmt. Der gewaltfreie zivile Ungehorsam hierzulande war also auch ein Ergebnis schmerzhafter und verlustreicher Lehrstunden. Die Graswurzler:innen begannen zu trainieren, wie man sich in einer konfrontativen Situation verhielt, wie man sich von der Polizei vor der US-Kaserne in Mutlangen gewaltfrei wegtragen ließ, mit den Medien umging, deeskalierte. Möglichst keine Verfolgungsjagden mehr durch städtische Straßenschluchten, wo frau von Polizisten abgedrängt und bedrängt werden konnte wie bei Demos gegen den Paragrafen 218, keine Schlägereien mehr wie bei den Anti-Atom-Protesten in Brokdorf. Möglichst keine Opfer mehr wie Günter Sare bei antifaschistischen Protesten 1985 in Frankfurt oder Carlo Guiliani bei den Gipfelprotesten in Genua 2001. Zu einem Lernort des zivilen Ungehorsams ganz eigener Art wurde die DDR, auch wenn dieser Widerstand Panzern nicht standgehalten hätte. Die Fiktion, eine übermächtige Staatsmacht bezwungen zu haben, nährt bis heute den rechten Rand, wo zumindest die Formen des zivilen Ungehorsams gekapert wurden.

Die immer professionellere „Bewegung“ jedenfalls hat gelernt, mit öffentlich inszenierten, symbolischen Aktionen aufzurütteln. Die Legitimität nicht legaler Aktionen rechtfertigt sich aus der politischen Anschlussfähigkeit, die von Land zu Land unterschiedlich ist. In südeuropäischen Ländern beispielsweise wird es eher akzeptiert, Lebensmittel anzueignen, hierzulande hat die Anti-AKW-Bewegung das „Schottern“ der Gleisbetten zu einer durchaus tolerierten Aktionsform entwickelt. Deshalb bemühte sich die Gegenseite stets, Bewegungen zu delegitimieren und zu spalten, indem sie sie in die Gewaltzone rückte. Die jahrzehntelange Gewaltdebatte war geeignet, von den Inhalten abzulenken, bis heute, wenn es um Arbeitnehmer:innen auf der Autobahn geht, die zum Dienst müssen. Umgekehrt sind Aktivist:innen vorauseilend bemüht zu signalisieren: „Von uns geht keine Eskalation aus“, wie etwa bei Massenblockaden gegen den G20-Gipfel in Hamburg oder bei der Besetzung des Hambacher Forsts im Rahmen des Kampfes gegen den Braunkohle-Tagebau.

Mit der Digitalisierung haben sich auch die Protestformen verändert, sind niedrigschwelliger geworden. Die tägliche Unterstützung einer Petition ist viel risikoloser als eine illegale Tierbefreiung aus einem Versuchslabor. Ziviler Ungehorsam beinhaltet, dass Akteur:innen eine mögliche Strafe in Kauf nehmen, der Prozess gegen sie ist oft Teil der politischen Kampagne. Die Aktivistin Holger Isabelle Jänicke etwa hat kürzlich ihren 60. Geburtstag vor dem Landgericht Koblenz verbracht, weil sie am Atomlagerstandort Büchel für einen Tag den Start von Militärtornados verhindert hatte.

Bewegungen müssen provokant sein, erklärt Robin Celikates. Die Kunst zum Mittel der Provokation zu machen, hat sich das „Zentrum für politische Schönheit“ auf die Fahnen geschrieben, dessen Aktionen Skandale nach sich ziehen wie bei der angeblichen Asche von Shoah-Opfern vor dem Reichstag. Auch „Geschmacksunfälle“ gehören in die Geschichte des zivilen Ungehorsams, des „demokratischen Empowerments“. Aber seine Rolle als Wasserträger zur Revitalisierung des Systems hat ausgedient. Die immer schnellere Abfolge junger Systemsprenger beweist es und überfordert sogar Jeffersons Zeitrechnung.

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