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Berufsverbot | Ein neuer Radikalenerlass?


Link [2022-05-21 23:12:43]



AfD-Rechtsaußen Jens Maier als Richter, Björn Höcke als Lehrer: Soll der Staat beim Verfassungsschutz nachfragen, bevor er jemanden verbeamtet? Am weitesten sind die Pläne dazu in Brandenburg. Doch gerade alte Linke warnen

Soll ein AfD-Politiker, noch dazu vom äußersten rechten Rand der Partei, weiter als Richter arbeiten dürfen? Und sollen Rechtsradikale wie Björn Höcke Lehrer werden und bleiben dürfen? Wie können rechte Netzwerke bei der Polizei verhindert werden?

Diese Fragen beschäftigen Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen. Der CDU-Politiker möchte verhindern, dass Reichsbürger, Neonazis und andere Rechtsextreme überhaupt in den Staatsdienst kommen können. Helfen soll ein sogenannter Verfassungstreue-Check: Bei Beamtenanwärtern soll in Zukunft die jeweilige Dienststelle beim Verfassungsschutz nachfragen, ob der Bewerber auffällig geworden ist. Eine solche Regelanfrage gibt es in einigen Bundesländern bereits für Polizisten und Richter. Stübgens Plan geht aber über bisherige Regelungen hinaus: Es sei seine persönliche Überzeugung, dass nicht etwa nur Polizisten überprüft werden sollen, sondern alle potenziellen Beamten, explizit auch Lehrer, sagt er im Gespräch mit dem ARD-Magazin Panorama. Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz für Beamtenanwärter – gab es das nicht schon einmal in der Bundesrepublik?

Vor einem halben Jahrhundert, am 28. Januar 1972, kamen die Regierungschefs des Bundes und der Länder zusammen. Sie einigten sich unter der Führung Willy Brandts darauf, in Zukunft genauer zu prüfen, ob bei zu berufenen Beamten davon auszugehen ist, dass diese, wie im Bundesbeamtengesetz festgeschrieben, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten. Durch diesen „Extremistenbeschluss“, später auch „Radikalenerlass“ genannt, sollte der „Marsch durch die Institutionen“ und eine kommunistische Unterwanderung des Staates verhindert werden.

Rückgriff auf 1972 – und 1933

Die dem Radikalenerlass zugrunde liegende politische Treuepflicht ist ein Relikt aus dem Feudalismus, die auch in der Nazi-Zeit eine wichtige Rolle gespielt hat. Michael Csaszkóczy, der erst nach langem Kampf Lehrer werden konnte, hat kürzlich in der Zeitung der Roten Hilfe auf die gesetzlichen Grundlagen des Beamtenrechts in der Bundesrepublik hingewiesen: Beim berüchtigten „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ aus dem April 1933 hieß es noch, Beamte seien nicht zu dulden, die „nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten“; in der Bundesrepublik wurde Anfang der 1950er Jahre auf eine ähnliche Formulierung zurückgegriffen, die dann 1972 auch Willy Brandt und Co. verwendet haben. Der Unterschied: 1933 sollte der „nationale Staat“ geschützt werden, in Westdeutschland dann „die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Der Inhalt, für den man jederzeit eintreten sollte, änderte sich, die formale Bestimmung der ewig währenden Gewährleistung der Treue gegenüber dem Staat blieb. Grundlage für die Berufung ist eine Gesinnungsprognose, eine angenommene politische Haltung des Anwärters. Durch den Radikalenerlass sollte diese Prognose mithilfe des Instruments der Regelanfrage beim Verfassungsschutz getroffen werden.

Mit dem Radikalenerlass begann in Westdeutschland eine bis dahin beispiellose Schnüffelei: Bis zu 3,5 Millionen Westdeutsche wurden auf ihre politische Gesinnung durchleuchtet, was zu 11.000 offiziellen Verfahren führte, 265 Personen wurden aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Mehr als 1.000 Bewerberinnen und Bewerber wurden abgelehnt – noch bevor sie etwas Verfassungswidriges im Dienst hätten tun können. Eine Unschuldsvermutung, wie sie beim Strafrecht Usus ist, gab es nicht. Vielmehr war die Prognose, eine vermutete Gesinnung könnte zu verfassungswidrigem Verhalten führen, für die Ablehnung ausschlaggebend. Betroffen waren Hochschulbeschäftigte, Sozialarbeiterinnen, Postboten, Lokführer und Lehrerinnen. Fast ausschließlich traf es Linke.

Cornelia Booß-Ziegling und Matthias Wietzer etwa. Sie durften in den 1970er Jahren nicht als Lehrerin und Lehrer arbeiten, weil sie in der DKP aktiv waren. Matthias Wietzer wurde damals vorgeworfen, für die DKP bei Kommunalwahlen angetreten zu sein, Wahlplakate aufgehängt und 20 DM für die DKP gespendet zu haben. Die Betätigung in einer legalen Partei wurde ihm zum Verhängnis, erst 1991 konnte Wietzer Lehrer werden, nachdem Ministerpräsident Gerhard Schröder in Niedersachsen den Erlass faktisch aufgehoben hatte. Auch Cornelia Booß-Ziegling kam die Betätigung für die DKP teuer zu stehen. Vermeintlich verfassungsfeindliche Inhalte konnte die angehende Mathelehrerin dann nicht mehr in den Unterricht tragen. Sie verlor Prozesse gegen das Land Nordrhein-Westfalen und zwei Anstellungen als Sekretärin, weil man eine als Extremistin Markierte nicht länger anstellen wollte. Auch wenn es sich dabei offiziell nicht um ein Berufsverbot gehandelt habe, de facto sei es für sie eines gewesen, sagt sie. „Ich war dadurch stigmatisiert und hatte deshalb große Probleme, mich finanziell über Wasser zu halten. Deshalb trifft es der Begriff Berufsverbot für mich.“ Booß-Ziegling ging nach Hannover und arbeitete dort bis zu ihrer Rente in der Suchthilfe.

Sie und Wietzer sind befreundet und setzen sich mit anderen Betroffenen bundesweit gegen Berufsverbote ein. Sie fordern von der Politik eine Entschädigung und eine offizielle Entschuldigung. Die blieb bisher – von Einzelfällen abgesehen – aus, auch wenn die Politik schon vor Jahrzehnten indirekt eingesehen hat, dass der Radikalenerlass falsch war. Bereits Ende der 1970er Jahre haben SPD-geführte Bundesländer die Praxis der Regelanfrage allmählich auslaufen lassen. Hamburgs damaliger Erster Bürgermeister Hans-Ulrich Klose bekannte sich, lieber 20 Kommunisten einzustellen als 200.000 junge Menschen zu verunsichern. Selbst Willy Brandt bereute später die Regelanfrage: Er habe nicht geahnt, welcher Unfug damit betrieben werden würde.

1995 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Lehrerin Dorothea Vogt wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen – ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Es kommt auf SPD und Grüne an

50 Jahre nach dem Radikalenerlass beginnt langsam die Aufarbeitung: Als erstes Bundesland hat Niedersachsen 2016 eine Landesbeauftragte eingesetzt. Der Landtag stellte fest, „dass politisch motivierte Berufsverbote, Bespitzelungen und Verdächtigungen nie wieder Instrumente des demokratischen Rechtsstaates sein dürfen“. Die Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen: Was eigentlich längst zu den Akten gelegt wurde, soll nun wiederkommen.

Brandenburgs Innenminister Stübgen hält nichts von Vergleichen seiner Pläne mit dem Radikalenerlass. „Ganz entscheidend ist, dass es damals Erlasse waren. Es war kein Gesetz – und genau diesen Fehler will ich nicht machen“. Außerdem gebe es heute viel genauere und strengere Bestimmungen, was ein Verfassungsschutz dürfe und was nicht. Ein Gesetzesentwurf liegt zwar noch nicht vor, doch darin enthalten soll auf jeden Fall die Regelanfrage beim Verfassungsschutz sein, sagt Stübgen in Panorama. Das heißt: Formal soll es dieses Mal ein Gesetz geben, inhaltlich aber wäre das Herzstück damals wie heute die Regelanfrage.

Brandenburg ist Vorreiter in der Sache, steht aber nicht alleine da. Auch auf Bundesebene wolle man laut Koalitionsvertrag dafür sorgen, „dass Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem Dienst entfernt werden können“. Zudem soll durch Sicherheitsüberprüfungen die „Resilienz der Sicherheitsbehörden gegen demokratiefeindliche Einflüsse“ gestärkt werden. Konkreter wird es bereits in Sachsen: Das sächsische Innenministerium möchte laut seinem kürzlich veröffentlichten „Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus“ die Möglichkeiten eruieren, bei Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst die Verfassungstreue zu überprüfen. Solche Möglichkeiten dürften sich in Sachsen und anderswo deutlich erweitern, werden Stübgens Pläne in Gesetzesform gegossen. Käme eine Regelanfrage für Beamtenanwärter in Brandenburg, könnte das einen Dominoeffekt auslösen. Ob es dazu kommt, wird auch von den Koalitionspartnern der Union in Brandenburg abhängen: von SPD und Grünen.

Disziplinarverfahren: Alternative zum Radikalenerlass

Es gibt heute bereits das Disziplinarverfahren, um sich Rechtsradikaler im Staatsdienst zu entledigen. Dieses Mittel habe einen entscheidenden Vorteil, wie Christoph Gusy, Rechtswissenschaftler an der Universität Bielefeld, im Gespräch mit Panorama betont. In einem Disziplinarverfahren könnte man auf Grundlage valider Informationen entscheiden. „Was bei der Regelanfrage immer nur eine sehr offene Prognose – man kann auch sagen Spekulation – bleibt, würde hier also mit offenen und klar erkennbaren Informationen festgestellt werden können“, so Gusy. Allerdings würden in Deutschland viele Disziplinarverfahren versanden. Bei Straftaten, etwa der Leugnung des Holocausts, wäre ein erfolgreiches Disziplinarverfahren allerdings kein Problem.

Deutlich komplizierter wäre es, wenn etwa ein Geschichtslehrer die Nazi-Zeit nur am Rande thematisieren und dafür die Schuldfrage an beiden Weltkriegen breit diskutieren würde. Gusy sieht eine Regelanfrage für Lehrer kritisch und verweist auf die Verhältnismäßigkeit: durch einen einzelnen rechtsradikalen Lehrer sei noch nicht die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet.

Von links ist zu der Möglichkeit eines neuen Radikalenerlasses bislang wenig zu hören, von einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion im Bundestag abgesehen. Zwar gab es rund um den 50. Jahrestag einige Berichterstattung, der Bezug zu aktuellen Debatten wurde aber, wenn überhaupt, nur am Rande hergestellt. Wer möchte schon jemanden wie Björn Höcke als Lehrer oder den AfD-Rechtsaußen Jens Maier als Richter haben? Dieser Frage steht eine andere gegenüber: Wird ein falsches Prinzip richtig, wenn es die Richtigen trifft?

Cornelia Booß-Ziegling und Matthias Wietzer sind klar gegen jede Form eines neuen Radikalenerlasses, auch wenn sie nicht wollen, dass jemand wie Höcke Geschichtsunterricht gibt. Gegen rechts müsse politisch gekämpft und die bestehenden Möglichkeiten wie das Strafrecht und Disziplinarverfahren voll ausgeschöpft werden. Ihre Ablehnung der Regelanfrage begründet sich aus einer grundlegenden Ablehnung des Verfassungsschutzes. Beide befürchten, dass es auch wieder Linke treffen könnte. In der Tat: Alle Beteiligten, ob Stübgen in Brandenburg oder die Ampel im Bund, nennen immer wieder auch Linksextremismus. Ein neuer Radikalenerlass würde gemäß dem Extremismusbegriff, der alles staatliche Handeln durchzieht, nicht nur Neonazis treffen. Klimabewegte von Ende Gelände, Menschen, die sich für Rojava einsetzen oder Aktive des linken Flügels der Linkspartei könnten Probleme bekommen, wollen sie etwa Lehrer werden.

Matthias Wietzer hatte 2012 – bisher zum letzten Mal – beim niedersächsischen Verfassungsschutz nachgefragt, was alles gegen ihn vorliege. In dem Antwortschreiben ist von „linksextremistischen Aktivitäten“ die Rede: Er sei erneut bei Kommunalwahlen für die DKP angetreten und habe an einer Veranstaltung gegen den Krieg in Jugoslawien teilgenommen. Außerdem sei er Sprecher der Bürgerinitiative „Rettet die Stadtbibliothek Limmerstraße“ gewesen. Die Stadtbibliothek gibt es nicht mehr – trotz einer Liste mit 25.000 Unterschriften, unter anderem von Christian Wulff, Udo Lindenberg und vom heutigen Chef des niedersächsischen Verfassungsschutzes. Würde Rentner Wietzer, der 20 Jahre unbeanstandet als Grund- und Hauptschullehrer gearbeitet hat, heute erneut Beamter werden wollen und gäbe es auch in Niedersachsen wieder eine Regelanfrage: Er hätte wohl wieder Probleme.

Sebastian Friedrichs Recherche ist aktuell auch als TV-Beitrag für das ARD-Magazin Panorama zu sehen.

Lesen Sie mehr in der aktuellen Ausgabe des Freitag.



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